Heizkostenzuschuss

2005 um 20 Prozent erhöht

 

Ein Entlastungspaket für sozial schwächere Bevölkerungsgruppen, die von den massiv gestiegenen Energiepreisen in diesem Jahr besonders betroffen sind, stand im Mittelpunkt von Beratungen der Steiermärkischen Landesregierung in der ersten regulären Sitzung nach der Sommerpause.

In der bevorstehenden Heizperiode 2005/2006 erhalten alle Steirer, deren Einkommen einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigt, einen Heizkostenzuschuss von € 120 beim Betrieb einer Ölheizung oder € 60 beim Betrieb einer anderen Heizungsanlage. Das hat die Steiermärkische Landesregierung nach einem gemeinsamen Antrag von Landeshauptmann Waltraud Klasnic und Landesrat Dr. Kurt Flecker beschlossen.

Im Vergleich zur Heizperiode 2004/2005 wird dieser Zuschuss damit um 20 Prozent erhöht. Anträge können im Marktgemeindeamt ab 3. Oktober bis einschließlich 31. Dezember 2005 eingereicht werden.

Einkommensgrenzen

  • Die Unterstützung können all jene Steirerinnen und Steirer erhalten, deren monatliches Nettoeinkommen das Eineinhalbfache des Sozialhilfe-Richtsatzes nicht übersteigt. Demnach darf das Einkommen von Alleinstehenden maximal € 774 und jenes von Alleinerziehern maximal € 710 ausmachen.

  • Das höchstzulässige Einkommen eines Ehepaares bzw. einer Haushaltsgemeinschaft beträgt € 1202. Leben in diesen Ein- oder Zweipersonen-Haushalten noch unterhaltsberechtigte Kinder, dann erhöhen sich diese Einkommensgrenzen je Kind um weitere € 225.

  • Wenn bei einem/r Antragsteller/in eine Rezeptgebührenbefreiung besteht und es sich um einen 1-Personen-Haushalt handelt, ist der Anspruch auf Heizkostenzuschuss generell gegeben. Das Einkommen ist in diesem Fall unerheblich.
 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10006346/7764/