Fragen & Antworten zur Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie Hitzendorf

Wie und warum entstand die Idee einer Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie?

Seit dem Jahre 1985 wurde auf einem nicht einsehbaren Waldgrundstück in der Marktgemeinde Hitzendorf von 7 Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Liebochtal (Haselsdorf-Tobelbad, Attendorf, Hitzendorf, Rohrbach-Steinberg, Sankt Bartholomä, Sankt Oswald bei Plankenwarth und Stiwoll) eine wasserrechtlich und forstrechtlich genehmigte Restmüll- bzw. Massenabfalldeponie zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger kostengünstig geführt. Sämtliche Genehmigungen sind noch bis zum Jahre 2020 aufrecht, rd. 34.000 m³ Deponievolumen steht noch zur Verfügung. Ab 1.1.2004 darf auf Grund der Deponieverordnung aber nur mehr mechanisch-biologisch oder thermisch vorbehandelter Abfall abgelagert werden. Diese Vorbehandlungsanlagen sind jedoch für unsere relativ kleine Deponie nicht finanzierbar, weshalb Hitzendorf und die anderen 6 Gemeinden ihren Massenabfall (Restmüll) seit 1.1.2004 nicht mehr auf die eigene Deponie sondern - wie andere Gemeinden - über einen beauftragten Verwerter entsorgen. Seit geraumer Zeit wurden daher konkrete Überlegungen für eine wirtschaftliche Nachnutzung des Deponiegeländes angestellt.

 
Wie und wann fiel die Grundsatzentscheidung?

Am 31.03.2003 wurde in der Mitgliederversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Liebochtal von Dipl.-Ing. Werner Kölli (Projektant der bisherigen Massenabfalldeponie) als sinnvolle Nachnutzung der vorhandenen Restfläche eine Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie mit mobiler Recyclinganlage vorgestellt. Bei dieser Versammlung waren neben den 7 Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden mit Vizebürgermeister Reinhard Seufzer, Gemeinderat Johann Schrottner und Gemeinderat Hubert Stadler auch weitere politische Vertreter der Marktgemeinde Hitzendorf sowie eine Vertreterin des Abfallwirtschafsverbandes und der Betriebsleiter der bisherigen Massenabfalldeponie Johann Spath anwesend.

Anhand mitgebrachter Planunterlagen schilderte DI Kölli konkret das geplante Bauvorhaben mit erforderlicher Zufahrt, Lagerfläche, Recyclinganlage und Deponiefläche sowie die erforderlichen Betriebsanlagen und Kapazitäten. Darüber hinaus berichtete er von Rücksprachen mit dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung, wonach eine Einschränkung der Massenabfalldeponie auf eine Deponie für Baurestmassen ohne weiteres möglich ist, da damit eine Verringerung der Umweltgefährdung (Sickerwasser, Deponiegase) erreicht wird.

Bürgermeister Höfer berichtete, dass die Firma Granit, die bereits den Ausbau der bisherigen Massenabfalldeponie vorbildlich durchgeführt hat, sich bereit erklärt hat auf ihre Kosten und Gefahr eine Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie zu errichten und zu betreiben. Eine vorbereitete Vereinbarung wurde an alle Anwesenden verteilt. Die Vereinbarung wurde verlesen und ausführlich besprochen! Alle Zuständigkeiten waren in der Vereinbarung wiedergegeben. Zusätzlich wurde ein Kostenvorteil für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Liebochtal vereinbart. Die Vereinbarung ist auf eine 30-jährige Nutzung ausgelegt.

Nach reger Diskussion wurde die Initiative gutgeheißen und die vorliegende Vereinbarung einstimmig beschlossen. Bürgermeister Höfer wies abschließend darauf hin, dass die Vereinbarung von den Gemeinderäten der 7 Mitgliedsgemeinden noch ratifiziert werden muss.

 
Wann und in welcher Form wurde die Vereinbarung von Hitzendorf ratifiziert?

In der Gemeinderatssitzung vom 12.06.2003 informierte Bürgermeister Höfer den Gemeinderat über die Mitgliederversammlung vom 31.03.2003 und brachte die beschlossene Vereinbarung zur Kenntnis. Er merkte an, dass durch das Betreibermodell auch finanzielle Vorteile für die Marktgemeinde lukriert werden. Nachdem die Errichtung und Führung einer Bodenaushub- und Baurestmassendeponie mit Recyclinganlage bereits von der Mitgliederversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Liebochtal einhellig befürwortet wurde, beschloss auch der Gemeinderat der Marktgemeinde Hitzendorf über Antrag von Bürgermeister Höfer einstimmig diese Form der zukünftigen Nutzung bzw. die Vereinbarung mit der Granit Bau GmbH.

Auch die Gemeinderäte der 6 anderen Mitgliedsgemeinden haben die Vereinbarung in ihren Sitzungen jeweils zum Beschluss erhoben.

 
Wann, durch welche Behörde und in welcher Form erfolgte die Genehmigung?

Zuständige Behörde ist die Fachabteilung 13A (Umwelt und Anlagenrecht) des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung. Es war aber lediglich die Einschränkung der Massenabfalldeponie auf eine Deponie für Baurestmassen anzuzeigen, da sich die Umweltgefährdung gegenüber der bestehenden und bewilligten Massenabfalldeponie verringert.

Die Granit Bau GmbH hat daher mit Eingabe vom 05.09.2003 bei der Fachabteilung 13A den Antrag gestellt, die bestehende Massenabfalldeponie in der Marktgemeinde Hitzendorf abzuschließen und gleichzeitig die Weiterführung als Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie zu genehmigen. Die Fachabteilung 13A führte daraufhin am 20.11.2003 eine örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung durch und stellte am 27.11.2003 den Genehmigungsbescheid für die Einschränkung der bestehenden Massenabfalldeponie auf eine Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie aus. Dieser wurde der Marktgemeinde Hitzendorf, der Granit Bau GmbH und allen geladenen Anrainern am 02.01.2004 zugestellt. Gegen diesen Bescheid war innerhalb von zwei Wochen das Rechtsmittel der Berufung zulässig.

Der ca. 40 Seiten umfassende Bescheid enthält unter anderem für den Betreiber 28 behördliche Auflagen, die ständig einzuhalten sind sowie wesentliche Auflagen zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger (zB Festschreibung der durchschnittlichen täglichen Fahrzeugfrequenz auf 10 bis 14 Zu- und Abfahrten, Festschreibung der durchschnittlichen Deponierungsmengen auf 15.000 bis 20.000 t pro Jahr, Festschreibung der Betriebstage auf 180 pro Jahr, Festschreibung der Öffnungs- und Betriebszeiten, Einschränkung der Betriebsgenehmigung für die geprüfte Recyclinganlage auf höchstens 2 mal jährlich 4 Wochen, Anlieferung der Materialien nur von Baustellen der Firma Granit, Einsatz eines geprüften Deponiewärters, Verpflichtung zur Installierung einer Brückenwaage zwecks lückenloser Mengenerfassung aller An- und Ablieferungen im Betriebsbuch, Installierung einer Beregnungsanlage gegen eventuelle Staubentwicklung, mindestens vierteljährliche Überprüfung der Deponieaufsicht auf ordnungsgemäßen Betrieb und Einhaltung der Vorschriften, Erteilung einer befristeten Rodungsbewilligung mit Verpflichtung zur abschnittsweisen Rekultivierung nach Abschluss von Deponieabschnitten etc.)

 
Welche Nachbarn waren zur Verhandlung des Amtes der Landesregierung geladen?

Streng nach dem Gesetz (§ 51 Abfallwirtschaftsgesetz) wären vom Amt der Steierm. Landesregierung gar keine Anrainer zu laden gewesen. Die Behörde hat im Rahmen ihrer gesetzlichen Verantwortlichkeit nämlich selbst dafür zu sorgen, dass nachteilige Einwirkungen auf die Nachbarn vermieden bzw. auf ein zumutbares Maß beschränkt werden. Um den unmittelbaren Nachbarn aber trotzdem die Gelegenheiten zu geben eventuelle Bedenken vorzubringen, hat der Verhandlungsleiter des Amtes der Landesregierung auch die 11 unmittelbaren Nachbarn (17 Grundstücksbesitzer) schriftlich zur Verhandlung geladen und ihnen damit Parteistellung gewährt. Die Kundmachung der Verhandlung wurde auch an der Amtstafel der Marktgemeinde Hitzendorf angeschlagen. Lediglich einer der schriftlich geladenen unmittelbaren Nachbarn erschien schließlich zur Verhandlung.

 
Welche der unmittelbaren Nachbarn haben gegen den Genehmigungsbescheid berufen?

Von den geladenen, unmittelbaren Nachbarn hat keiner eine Berufung eingebracht. Der Genehmigungsbescheid war daher mit 17.01.2004 prinzipiell als rechtskräftig zu betrachten.

Es haben aber 8 Nachbarn, die mehrere 100 m von der geplanten Bauschuttdeponie entfernt wohnen, am 13.01.2004 nachträglich Anträge auf Zuerkennung der Parteistellung gestellt und auch gleichzeitig Berufung erhoben. Sie wendeten allesamt ein, dass sie unzumutbare Lärm- und Staubbelästigungen durch den Betrieb der Anlage und den Lkw-Verkehr befürchten und sich in Ihren Nachbarrechten übergangen fühlen.

 
Wie und von wem wurde über die eingebrachten Berufungen entschieden?

Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Steiermark (UVS) musste in zweiter und letzter Instanz über die Anträge und Berufungen der 8 weiter entfernten Nachbarn entscheiden. Mit Bescheid vom 14.05.2004 hat der UVS diese Berufungen als unzulässig zurückgewiesen. Im Wesentlichen führte der UVS in seiner Begründung an, dass die Fachabteilung 13A des Amtes der Landesregierung ihrer Verantwortung im gegenständlichen Verfahren sogar in besonderem Maße nachgekommen sei, da sie, obwohl dies gesetzlich überhaupt nicht erforderlich gewesen wäre, die unmittelbaren Nachbarn geladen und ihnen Gelegenheit gegeben hat, eventuelle Bedenken vorzubringen. Lt. UVS sei sichergestellt, dass die verwendeten maschinentechnischen Einrichtungen dem Stand der Technik entsprechen, behördlich zugelassen sind und daher eine Beeinträchtigung von fremden Rechten nicht zu erwarten ist.

Auch hat der UVS angemerkt, dass den Berufungswerbern selbst im Falle einer neu zu errichtenden Deponie keine Parteistellung zugekommen wäre, da die Liegenschaften außerhalb des Immissionsbereiches der Baurestmassendeponie liegen.

 
Was geschah in der Zeit ab Ergehen des ersten Bescheides (Jänner 2004) bis zur endgültigen Entscheidung über die Berufungen durch den Unabhängigen Verwaltungssenat (Mai 2004)?

Es wurden teilweise unrichtige Tatsachen verbreitet und damit Ängste in der Bevölkerung erzeugt. Es gründete sich eine Bürgerinitiative.

Auf Grund mehrerer einseitiger Medienberichte und starker Emotionen war eine sachliche Information bei einer Bürgerversammlung am 31.1.2004 nicht mehr möglich. Als Kompromissvorschlag wurde die Realisierung der bereits genehmigten Bodenaushub- und Baurestmassendeponie ohne Recyclinganlage unterbreitet. Dabei wäre nur mehr Erdreich und bereits anderweitig vor der Anlieferung zerkleinerter, nicht mehr verwertbarer Bauschutt deponiert worden. Selbst dieser Vorschlag stieß auf Ablehnung.

Vizebgm. Seufzer überreichte in der Gemeinderatssitzung vom 04.03.2004 548 gesammelte Unterschriften gegen die geplante Bauschuttdeponie. Wohl wissend, dass durch die Nichtrealisierung der bereits bewilligten Bauschuttdeponie Kosten für den Vertragsausstieg sowie Schließungs- und Nachsorgekosten entstehen, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 04.03.2004 aus Rücksicht vor den Ängsten der Bevölkerung über Antrag von Bürgermeister Höfer trotzdem einhellig festgelegt, den Beschluss vom 12.06.2003 zurückzunehmen und nach einem Ausstiegsszenario aus den gültigen Verträgen zu suchen. Gleichzeitig wurde Bürgermeister Höfer beauftragt, die Ausstiegsverhandlungen so kostengünstig und so rasch wie möglich zu führen.

 
Was geschah seit der endgültigen Entscheidung über die Berufungen (Mai 2004)?

Betreffend bisheriger Massenabfalldeponie wurde am 15.07.2004 von der Fachabteilung 13A des Amtes der Landesregierung die Verhandlung betreffend Schließung durchgeführt. Am 27.08.2004 erging der Schließungsbescheid, mit dem die Schließungs- und Nachsorgemaßnahmen festgelegt wurden. Als Erfüllungsfrist für die Durchführung der Schließungsmaßnahmen wurde der 31.07.2005 vorgeschrieben. Im Herbst 2004 wurden die Schließungsmaßnahmen von der Marktgemeinde Hitzendorf in Angriff genommen und sind bereits weitgehend umgesetzt. Die Kosten hierfür beliefen sich bis dato auf € 87.021,03 und wurden von der Marktgemeinde Hitzendorf vorfinanziert.

Betreffend Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie führte der Bürgermeister wiederholt Gespräche mit den Verantwortlichen der Granit Bau GmbH und mit deren Rechtsvertreter Dr. Eisenberger. Dabei wurde aber immer wieder bekräftigt, dass die Firma Granit kein Interesse an einer finanziellen Entschädigung hat, sondern in erster Linie an einem ordnungsgemäßen Betrieb der bewilligten Baurestmassendeponie unter Einhaltung aller behördlichen Auflagen interessiert ist. Über ihren Rechtsvertreter teilte die Firma Granit der Marktgemeinde Hitzendorf am 13.05.2005 schließlich mit, dass sie vom Projekt nicht Abstand nehmen wird und die bewilligte Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie im Bereich der ehemaligen Restmülldeponie nun errichten und mit den Ablagerungen beginnen will. Gleichzeitig bezifferte und belegte sie die angefallenen Kosten sowie die Mehrkosten, die ihr durch die Nichtinbetriebnahme der auf 30 Jahre bewilligten Deponie erwachsen würden.

 
Wie stellte sich die schlussendliche Situation der Marktgemeinde Hitzendorf dar?

Nähere Informationen, wie sich Situation der Marktgemeinde Hitzendorf schlussendlich darstellte, finden Sie hier >

 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10005826/7764/