Musikschule
Laut Beschluss des Gemeinderates vom 27. September 2018 wird den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von Kindern, deren Hauptwohnsitz innerhalb der Marktgemeinde liegt und die Musikunterricht in der Musikschule des Förderungsvereins für musikalische Ausbildung in Hitzendorf, im Musikverein Marktkapelle Hitzendorf oder bei einem/einer am Standort Hitzendorf gewerblich tätigen Musiklehrer/in erhalten oder die eine kommunale oder private Steirische Musikschule mit Öffentlichkeitsrecht als ordentlicher Schüler besuchen, ab 1. Oktober 2018 folgender Zuschuss zu den Musikschulkosten gewährt:
Tarif |
Betrag |
|
je Pflichtschüler und Semester |
€ 30,00 |
|
je Musikfrüherziehung und Semester |
€ 20,00 |
Ein Antragsformular finden Sie hier >
Der Besuch der Musikschule ist mittels Ausbildungsbestätigung der Musikschulleitung, der Vereinsleitung oder dem/der gewerblichen Musiklehrer/in nachzuweisen. Bei Besuch einer privaten oder kommunalen Steirischen Musikschule mit Öffentlichkeitsrecht als ordentlicher Schüler ist das staatsgültige Jahresabschlusszeugnis vorzulegen und werden die genannten Förderbeträge in doppelter Höhe gewährt.
SUB16
15/11/01 22/12/09
02/01/15 27/06/17
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002515/46893/