Biomassefeuerungsanlage

 

Laut Beschluss des Gemeinderates vom 27. Juni 2017 werden auf dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde Hitzendorf neu errichtete Biomassefeuerungsanlagen (für Brauchwasseraufbereitung oder Heizungseinspeisung), auf Basis der Förderungsrichtlinien für Biomasse-Heizungen der Steiermärkischen Landesregierung, ab 1. September 2017 einmalig wie folgt gefördert:

 

 Tarif

 

Betrag 

   

 je Nahwärmeanschluss auf
 Basis erneuerbarer Energie

  
€ 250,00 

 je Pelletskaminofen als
 Gesamtheizsystem

 
€ 250,00 

 je Scheitholzgebläsekessel
 bzw. Pelletszentralheizungsofen

 
€ 500,00 

 je Kachelofen als Haupt-
 bzw. Gesamtheizung

 
€ 250,00 

 je Pelletszentral-
 heizungsanlage

 
€ 500,00 

 je Hackschnitzelzentral-
 heizungsanlage

   
€ 500,00 

 
Ein Antragsformular finden Sie hier >

Als Errichtungsnachweis sind dem Antrag Rechnung und Zahlungsbestätigung anzuschließen.

Die Umrüstung von bereits geförderten Heizanlagen ist nicht mehr förderungsfähig, auch wenn eine Umrüstung von einem Scheitholzgebläsekessel oder Hackschnitzelfeuerung auf Pelletsfeuerung oder umgekehrt erfolgt.

 
Hinweis auf Landesförderung
Zusätzlich zur Förderung der Gemeinde können Sie auch eine Ökoförderung des Landes Steiermark in Anspruch nehmen. Informationen zu laufenden Förderprogrammen des Landes finden Sie hier >
 
Hinweis auf Bundesförderung
Informationen zu laufenden Förderprogrammen des Bundes finden Sie hier >
 
SUB03
15/11/01 02/01/15
 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002395/45450/