Finanzen
Hier finden Sie anhand von Tabellen und Grafiken einen durchgehenden Vergleich von Hitzendorf mit dem politischen Bezirk Graz-Umgebung und dem Bundesland Steiermark. Zu aktuellen Werten werden Veränderungen gegenüber einem früheren Zeitpunkt sowie Maßzahlen (Durchschnitt, pro Kopf etc.) berechnet:
- Operative Gebarung der Gemeinde
- Investive Gebarung der Gemeinde
- Steuereinnahmen und Gemeindeabgaben
- Finanzschulden und Schuldendienst
Die Daten stammen aus den Erhebungsblättern über die Gemeindegebarung, die vom Bundesministerium für Finanzen der Statistik Österreich zur statistischen Auswertung zur Verfügung gestellt werden.
Unter den ordentlichen Einnahmen sind die wichtigsten gemeindeeigenen Steuern - Kommunalsteuer und Grundsteuer B (Baugrund) - angeführt.
Nach Finanzausgleichsschlüsseln erfolgt durch Bund und Land an die Gemeinde die Überweisung ihrer Ertragsanteile an den gemeinsamen Bundesabgaben.
Jede Gemeinde ist verpflichtet, jährlich im Vorhinein einen Voranschlag zu erstellen. Dieser ist die verbindliche Grundlage für die Führung des Gemeindehaushaltes. Der Voranschlag ist eine Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die im Laufe des (kommenden) Haushaltsjahres voraussichtlich fällig werden. Form und Gliederung sind gesetzlich geregelt.
Der Bürgermeister hat einen Entwurf zu erstellen und diesen 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Der Gemeinderat hat den Entwurf sowie eingebrachte schriftliche Einwendungen zu beraten und den Voranschlag zum Beschluss zu erheben. Den aktuellen Voranschlag können Sie hier downloaden >
Nach dem Ende des Haushaltsjahres ist jede Gemeinde verpflichtet, auf Basis der abgeschlossenen Kasse und Buchhaltung jährlich einen Rechnungsabschluss zu erstellen. Der Rechnungsabschluss umfasst unter anderem den Kassenabschluss, eine Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben die im Laufe des (abgelaufenen) Haushaltsjahres tatsächlich angefallen sind sowie eine Gegenüberstellung der im Voranschlag veranschlagten Beträge mit den tatsächlich angefallenen Einnahmen und Ausgaben. Form und Gliederung sind gesetzlich geregelt.
Der Gemeindekassier (Finanzreferent) und der Bürgermeister haben gemeinsam einen Entwurf zu erstellen und diesen 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Der Prüfungsausschuss hat den Entwurf und die gesamte Jahresgebarung zu prüfen und dem Gemeinderat einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Der Gemeinderat hat den Entwurf sowie den Bericht und eingebrachte schriftliche Einwendungen zu beraten und den Rechnungsabschluss zum Beschluss zu erheben. Den aktuellen Rechnungsabschluss können Sie hier downloaden >
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10003309/26426/