Heizkostenzuschuss
Für Winter 2007/2008
Auch für heuer hat die Steiermärkische Landesregierung wieder beschlossen, sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen einen Heizkostenzuschuss zu gewähren. Personen, die bereits einen Anspruch auf die "Wohnbeihilfe NEU" haben, können keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss mehr stellen, da im Rahmen der "Wohnbeihilfe NEU" die Betriebskosten inkl. Heizkosten bereits bezuschusst werden.
Den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2007/2008 können alle SteirerInnen beantragen, deren Einkommen einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigt. Der Zuschuss beträgt € 120 beim Betrieb einer Ölheizung und € 60 beim Betrieb einer anderen Heizungsanlage. Anträge können im Marktgemeindeamt ab 16. Oktober bis einschließlich 20. Dezember 2007 eingereicht werden.
Einkommensgrenzen
- Die Unterstützung können all jene Steirerinnen und Steirer erhalten, deren monatliches Nettoeinkommen das Eineinhalbfache des Sozialhilfe-Richtsatzes nicht übersteigt. Demnach darf das Einkommen von Alleinstehenden maximal € 847 und jenes von Alleinerziehern maximal € 768 ausmachen.
- Das höchstzulässige Einkommen eines Ehepaares bzw. einer Haushaltsgemeinschaft beträgt € 1273. Leben in diesen Ein- oder Zweipersonen-Haushalten noch unterhaltsberechtigte Kinder, dann erhöhen sich diese Einkommensgrenzen je Kind um weitere € 243,50.
- Wenn bei einem/r Antragsteller/in eine Rezeptgebührenbefreiung besteht und es sich um einen 1-Personen-Haushalt handelt, ist der Anspruch auf Heizkostenzuschuss generell gegeben. Das Einkommen ist in diesem Fall unerheblich.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10012214/7764/