Zentrales Veterinärinformationssystem VIS
Die steigende Anzahl von Viehtransporten, deren mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie die Zunahme der Produktivität in der Tierhaltung begünstigen die Verbreitung von Seuchen.
Dies veranlasste das Europäische Parlament und den Rat zur Regelung des innergemeinschaftlichen Handelsverkehrs mit Zuchttieren. Mittels EU-Richtlinien wurden die einzelnen Mitgliedstaaten zum Aufbau einer elektronischen Datenbank zur Nachverfolgung der Verbringungen von Zuchttieren verpflichtet.
Das Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen beauftragte daher die Errichtung des zentralen Veterinärinformationssystems VIS. Die gesetzliche Grundlage für das VIS findet sich in der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung (TKZVO 2005). In dieser Datenbank muss jede Verbringung von Schweinen, Schafen und Ziegen erfasst werden, um im Seuchenfall rasch und zielgerichtet reagieren zu können.
In Zukunft ist auch die Integration von Betrieben mit anderen Tierarten vorgesehen, wobei schrittweise Betriebe, die Rinder, Geflügel, Bienen, Fische, Wildwiederkäuer und hasenartige Tiere halten, eingespielt werden sollen.https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002899/51309/