Stimmabgabe bei Ortsabwesenheit

Was können Sie tun, wenn Sie sich am Wahltag voraussichtlich nicht in Hitzendorf aufhalten und trotzdem von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen?
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie Ihre Stimme auch mittels Briefwahl abgeben (im Inland und im Ausland). Dabei können Sie die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.

Die Wahlkarte kann unfrankiert in einen Briefkasten geworfen, auf einem Postamt aufgegeben sowie persönlich bzw. durch Boten im Marktgemeindeamt oder im Wahllokal abgegeben werden. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag 23. März bis zum Schließen des letzten Hitzendorfer Wahllokales (= 14 Uhr) im Marktgemeindeamt bzw. in einem Hitzendorfer Wahllokal einlangen.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie am Wahltag doch zu Hause sein und in Ihrem eigenen Wahllokal zur Wahl gehen, bringen Sie bitte unbedingt Ihre Wahlkarte mit, Sie können ohne Wahlkarte nicht wählen!

Ende Februar erhalten Sie eine "Amtliche Wahlinformation" für die Gemeinderatswahl, welcher auch eine Anforderungskarte für eine Wahlkarte angeschlossen ist. Diese ist schon vorausgefüllt und Sie können Sie portofrei an das Marktgemeindeamt übermitteln. Auch können Sie Ihre Wahlkarte elektronisch beantragen. In beiden Fällen erhalten Sie Ihre Wahlkarte umgehend per Post zugesendet. Selbstverständlich können Sie Ihre Wahlkarte auch persönlich im Marktgemeindeamt anfordern und abholen (bitte Ausweis nicht vergessen). Wahlkarten können jedoch nicht per Telefon beantragt werden!
Letzter Termin für die schriftliche und elektronische Beantragung einer Wahlkarte ist Mittwoch, der 19. März 2025. Persönliche Beantragungen im Marktgemeindeamt können bis Freitag, 21. März 2025, 12 Uhr erfolgen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich! Sie erhalten zur Wahlkarte ein eigenes Informationsblatt, welches die Stimmabgabe mittels Briefwahl Schritt für Schritt beschreibt.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10078587/3363/