Auflage des Wählerverzeichnisses

In der Zeit vom 27. bis 31. Jänner 2025 liegt das Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl 2025 im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie Montag auch von 14 bis 20 Uhr jeder in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften anfertigen oder gegen Kostenersatz Kopien oder Ausdrucke herstellen lassen.
Zum Wählerverzeichnis können alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger unter Angabe ihres Namens, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Wohnungsanschrift innerhalb der Einsichtsfrist wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt einen Berichtigungsantrag stellen. Die Berichtigungsanträge müssen noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (31. Jänner 2025, 12.00 Uhr) beim Marktgemeindeamt einlangen.
Bei der Gemeinderatswahl sind in Hitzendorf 6.073 Personen wahlberechtigt.
Wahlberechtigt ist,
- wer spätestens am Wahltag, 23. März 2025 das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder als EU-Bürger seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat,
- wer in Österreich bzw. seinem EU-Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z.B. durch Verurteilung wegen Straftat)
- und wer am Stichtag 6. Jänner 2025 in der Marktgemeinde Hitzendorf seinen Hauptwohnsitz gemeldet hatte.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10078582/3363/