Auflage des Wählerverzeichnisses
In der Zeit vom 14. bis einschließlich 18. Oktober 2024 liegt das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl 2024 zur öffentlichen Einsicht auf.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag auch von 14 bis 18 Uhr jeder in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften anfertigen oder gegen Kostenersatz Kopien oder Ausdrucke herstellen lassen.
Zum Wählerverzeichnis können alle Staatsbürger unter Angabe ihres Namens, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Wohnungsanschrift innerhalb der Einsichtsfrist wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt einen Berichtigungsantrag stellen. Die Berichtigungsanträge müssen noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (18. Oktober 2024, 12.00 Uhr) beim Marktgemeindeamt einlangen.
Bei der Landtagswahl sind in Hitzendorf 5.801 Personen wahlberechtigt.
Wahlberechtigt ist,
- wer spätestens am Wahltag, 24. November 2024 das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,
- wer nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (zB durch Verurteilung wegen Straftat)
- und wer am Stichtag 23. September 2024 seinen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Hitzendorf gemeldet hatte.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10077899/3363/