Stimmabgabe bei Ortsabwesenheit
Was können Sie tun, wenn Sie sich am Wahltag voraussichtlich nicht in Hitzendorf aufhalten und trotzdem von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen?
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie Ihre Stimme auch mittels Briefwahl abgeben (im Inland und im Ausland). Dabei können Sie die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.Die Wahlkarte kann unfrankiert in einen Briefkasten geworfen, auf einem Postamt aufgegeben sowie persönlich bzw. durch Boten im Marktgemeindeamt, im Wahllokal oder bei der Bezirkswahlbehörde abgegeben werden. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag bis zum Schließen des letzten Hitzendorfer Wahllokales (= 14 Uhr) oder ansonsten bei der Bezirkswahlbehörde (= 17 Uhr) einlangen.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie am Wahltag doch zu Hause sein und in Ihrem eigenen Wahllokal zur Wahl gehen, bringen Sie bitte unbedingt Ihre Wahlkarte mit, Sie können ohne Wahlkarte nicht wählen!Ende August erhalten Sie eine "Amtliche Wahlinformation" für die Nationalratswahl, welcher auch eine Anforderungskarte für eine Wahlkarte angeschlossen ist. Diese ist schon vorausgefüllt und Sie können sie portofrei an das Marktgemeindeamt übermitteln. Auch können Sie Ihre Wahlkarte elektronisch beantragen. In beiden Fällen erhalten Sie Ihre Wahlkarte umgehend per Post zugesendet. Selbstverständlich können Sie Ihre Wahlkarte auch persönlich im Marktgemeindeamt anfordern und abholen. Wahlkarten können jedoch nicht per Telefon beantragt werden!
Letzter Termin für die schriftliche und elektronische Beantragung einer Wahlkarte für die Nationalratswahl ist Mittwoch, der 25. September 2024. Persönliche Beantragungen im Marktgemeindeamt können bis Freitag, 27. September 2024, 12 Uhr erfolgen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich! Sie erhalten zur Wahlkarte ein eigenes Informationsblatt, welches die Stimmabgabe mittels Briefwahl Schritt für Schritt beschreibt.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10077403/3363/