Auflage des Wählerverzeichnisses

 

In der Zeit vom 30. Juli bis einschließlich 8. August 2024 liegt das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2024 zur öffentlichen Einsicht auf.

Innerhalb der Einsichtsfrist kann Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag auch von 14 bis 18 Uhr jeder in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften anfertigen oder gegen Kostenersatz Kopien oder Ausdrucke herstellen lassen.

Zum Wählerverzeichnis können alle Staatsbürger - gleichgültig wo sich ihr Wohnsitz befindet - unter Angabe ihres Namens, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Wohnungsanschrift innerhalb der Einsichtsfrist wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt einen Berichtigungsantrag stellen. Die Berichtigungsanträge müssen noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (8. August 2024, 12.00 Uhr) beim Marktgemeindeamt einlangen.

Bei der Nationalratswahl sind in Hitzendorf 5.838 Personen wahlberechtigt. 

Wahlberechtigt ist,

  • wer spätestens am Wahltag, 29. September 2024 das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,
  • wer nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (zB durch Verurteilung wegen Straftat)
  • und wer am Stichtag 9. Juli 2024 seinen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Hitzendorf gemeldet hatte,
  • oder wer am Stichtag 9. Juli 2024 seinen Hauptwohnsitz im Ausland gemeldet hatte und rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung oder Verbleib in der Wählerevicenz gestgellt hat.
 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10077397/3363/