Auflage des Wählerverzeichnisses
In der Zeit vom 16. bis einschließlich 25. April 2024 liegt das Wählerverzeichnis für die Europawahl 2024 zur öffentlichen Einsicht auf.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag auch von 14 bis 18 Uhr jeder in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften anfertigen oder gegen Kostenersatz Kopien oder Ausdrucke herstellen lassen.
Zum Wählerverzeichnis können alle EU-Bürger unter Angabe ihres Namens, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Wohnungsanschrift innerhalb der Einsichtsfrist wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt einen Berichtigungsantrag stellen. Die Berichtigungsanträge müssen noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (25. April 2024, 12.00 Uhr) beim Marktgemeindeamt einlangen.
Bei der Europawahl sind in Hitzendorf 5.855 Personen wahlberechtigt.
Wahlberechtigt ist, wer
- spätestens am Wahltag, 9. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder als EU-Bürger seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat,
- in Österreich bzw. in seinem EU-Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (zB durch Verurteilung wegen Straftat)
- und am Stichtag 26. März 2024 in der Marktgemeinde Hitzendorf seinen Hauptwohnsitz gemeldet hatte.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10077068/3363/