Feuer frei für Brauchtumsfeuer!

Oster- und Sonnwendfeuer auch heuer in Hitzendorf erlaubt

Brauchtumsfeuer sind gelebte Tradition. © KST
Brauchtumsfeuer sind gelebte Tradition.
© KST
 

Zwei Mal im Jahr ist's Zeit zum Zündeln: Große Brauchtumsfeuer gehören zu Ostern und zu Sonnwend einfach dazu. In vielen Gemeinden und insbesondere im urbanen Raum sind diese Freudenfeuer mittlerweile untersagt. In Hitzendorf ist das anders: Auch 2024 kann am Karsamstag sowie am 21. Juni (oder am darauffolgenden Samstag) ordentlich eingeheizt werden.

 
Bio(gen) heizen

Wesentlich bei den Brauchtumsfeuern ist, dass ausschließlich trockene, biogene Abfälle verbrannt werden dürfen. Also Baumschnitt wie Äste und Zweige, aber kein Grünschnitt, Laub oder Gras. Auch Brandbeschleuniger sind untersagt. Wobei insgesamt gilt: Sicherheit ist die Mutter der Feuerfreude! Löschhilfen sollten in der Nähe der Feuerstelle verfügbar sein, auch Löschwasser ist sicher von Vorteil. Zu Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen ist ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten, zu Bäumen oder einem Wald mindestens 40 Meter.

 
Abbrennen mit Hausverstand
Vernunft beim Osterfeuer fordert auch Bgm. Thomas Gschier © Gschier
Vernunft beim Osterfeuer fordert auch Bgm. Thomas Gschier
© Gschier
 

Angezündet werden darf das Osterfeuer im Zeitfenster von Karsamstag, 30. März, 15.00 bis Ostersonntag, 31. März, 3.00 Uhr früh. „Wir wollen diese schöne Tradition in Hitzendorf aufrecht erhalten. Aber nur, wenn sich alle an die Spielregeln halten“, appelliert auch Bürgermeister Thomas Gschier an die Vernunft. Denn es geht schließlich um die Sicherheit von uns allen. Das Osterfeuer ist deshalb durchgehend zu beaufsichtigen und abschließend auch zu löschen. Und sollte das Wetter nicht mitspielen, ist eine Verschiebung des Osterfeuers auf das darauffolgende Wochenende („Kleiner Ostersonntag“) nicht gestattet.

 
Keine Böller, strenge Strafen

Ein anderer Osterbrauch ist hingegen nicht gestattet: das Böller- oder Carbit-Schießen. Das ist schlichtweg verboten in der Steiermark, nur die Bezirksverwaltungsbehörde kann das Abschießen unter gewissen Veraussetzungen genehmigen. Wer sich nicht an diese Regelungen hält oder auch beim Osterfeuer übertreibt, riskiert empfindliche Strafen nach dem Bundesluftreinhaltegesetzes bis zu 3.630 Euro.

 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10076677/899676/