Auflage des Wählerverzeichnisses

 

In der Zeit vom 30. August bis 8. September 2022 liegt das Wählerverzeichnis für die Bundespräsidentenwahl 2022 zur öffentlichen Einsicht auf.

Innerhalb der Einsichtsfrist kann Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 14 bis 18 Uhr als auch Sammstag von 8 bis 12 Uhr jeder in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften anfertigen oder gegen Kostenersatz Kopien oder Ausdrucke herstellen lassen.

Gegen das Wählerverzeichnis können alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unter Angabe ihres Namens, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Wohnungsanschrift innerhalb der Einsichtsfrist wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt Einspruch erheben. Die Einsprüche müssen beim Marktgemeindeamt noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (8. September 2022, 12.00 Uhr) einlangen.

Bei der Bundespräsidentenwahl sind in Hitzendorf 5.835 Personen wahlberechtigt. 

Wahlberechtigt ist,

  • wer spätestens am Wahltag, 9. Oktober 2022 das 16. Lebensjahr vollendet hat,

  • wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,

  • wer nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (zB durch Verurteilung wegen Straftat)

  • und wer am Stichtag 9. August 2022 in der Marktgemeinde Hitzendorf seinen Hauptwohnsitz gemeldet hatte.
 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10072589/3363/