Stimmabgabe bei Ortsabwesenheit
Was können Sie tun, wenn Sie sich am Wahltag voraussichtlich nicht in Hitzendorf aufhalten und trotzdem von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen?
Wenn Sie am Vorwahltag 13. März noch nicht gewählt haben und auch am 28. Juni verhindert sind, können Sie Ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben (im Inland und im Ausland). Dabei können Sie die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Die Wahlkarte kann unfrankiert in einen Briefkasten geworfen, auf einem Postamt aufgegeben sowie persönlich bzw. durch Boten im Marktgemeindeamt oder im Wahllokal abgegeben werden. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag 28. Juni bis zum Schließen des letzten Hitzendorfer Wahllokales (= 14 Uhr) im Marktgemeindeamt bzw. in einem Hitzendorfer Wahllokal einlangen.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie am Wahltag doch zu Hause sein und in Ihrem eigenen Wahllokal zur Wahl gehen, bringen Sie bitte unbedingt Ihre Wahlkarte mit, Sie können ohne Wahlkarte nicht wählen!Anfang Juni erhalten Sie nochmals eine "Amtliche Wahlinformation" (jene für den ursprünglichen Wahltermin 22. März ist hinfällig), welcher auch nochmals eine Anforderungskarte für eine Wahlkarte angeschlossen ist. Diese ist schon vorausgefüllt und Sie können Sie portofrei an das Marktgemeindeamt übermitteln. Auch können Sie Ihre Wahlkarte elektronisch beantragen. In beiden Fällen erhalten Sie Ihre Wahlkarte umgehend per Post zugesendet. Selbstverständlich können Sie Ihre Wahlkarte auch persönlich im Marktgemeindeamt anfordern und abholen (bitte Ausweis nicht vergessen). Wahlkarten können jedoch nicht per Telefon beantragt werden!
Letzter Termin für die schriftliche und elektronische Beantragung einer Wahlkarte ist Mittwoch, der 24. Juni 2020. Persönliche Beantragungen im Marktgemeindeamt können bis Freitag, 26. Juni 2020, 12 Uhr erfolgen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich! Sie erhalten zur Wahlkarte ein eigenes Informationsblatt, welches die Stimmabgabe mittels Briefwahl Schritt für Schritt beschreibt.
Bereits für den ursprünglichen Wahltermin 22. März ausgestellte Wahlkarten behalten ihre Gültigkeit! Sollten diese im Zuge des abgesagten ersten Wahltermines nicht behoben worden sein und sind diese an die Gemeinde retour gegangen, so werden sie den Antragstellern automatisch neuerlich übermittelt. Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen von der Gemeinde jedoch nicht ausgestellt werden. Dies gilt auch für solche Wahlkarten, die durch die den Wähler selbst vernichtet wurden oder auf dem Postweg verloren gegangen sind.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10065751/3363/