Stimmabgabe bei Geh- oder Transportunfähigkeit
Was können Sie tun, wenn Sie geh- oder transportunfähig bzw. bettlägerig sind und trotzdem von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen?
Sie müssen beim Marktgemeindeamt mündlich oder schriftlich die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen und gleichzeitig bekannt geben, dass Sie die Möglichkeit der Stimmabgabe vor der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen.Aufgrund Ihres Antrages werden Sie am Tag der Gemeinderatswahl, Sonntag, 28. Juni 2020, von einer besonderen Wahlbehörde in der Unterkunft, in der Sie sich aufhalten, zum Zweck der Stimmabgabe besucht. Sorgen Sie bitte dafür, dass die Eingangstür für den Besuch der besonderen Wahlbehörde geöffnet wird und das Sie Ihre Wahlkarte zur Hand haben.
Bitte beachten Sie: Die Stimmabgabe mit Wahlkarte vor der besonderen Wahlbehörde ist nur innerhalb der Wohnsitzgemeinde möglich. Sollte sich vor dem Wahltag herausstellen, dass Sie doch selbst das Wahllokal aufsuchen können, müssen Sie das Marktgemeindeamt rechtzeitig davon verständigen, dass Sie auf den Besuch der besonderen Wahlbehörde verzichten. Bringen Sie in diesem Fall bitte unbedingt Ihre Wahlkarte ins Wahllokal mit, Sie können ohne Wahlkarte nicht wählen!Anfang Juni erhalten Sie nochmals eine "Amtliche Wahlinformation" (jene für den ursprünglichen Wahltermin 22. März ist hinfällig), welcher auch nochmals eine Anforderungskarte für eine Wahlkarte angeschlossen ist. Diese ist schon vorausgefüllt und Sie können Sie portofrei an das Marktgemeindeamt übermitteln. Auch können Sie Ihre Wahlkarte elektronisch beantragen. In beiden Fällen müssen Sie bitte zusätzlich die Option "Besondere Wahlbehörde" ankreuzen und den Ort angeben, an dem Sie besucht werden möchten. Sie erhalten Ihre Wahlkarte umgehend per Post zugesendet. Selbstverständlich können Sie Ihre Wahlkarte auch persönlich im Marktgemeindeamt anfordern und abholen (bitte Ausweis nicht vergessen). Wahlkarten können jedoch nicht per Telefon beantragt werden!
Letzter Termin für die schriftliche und elektronische Beantragung einer Wahlkarte ist Mittwoch, der 24. Juni 2020. Persönliche Beantragungen im Marktgemeindeamt können bis Freitag, 26. Juni 2020, 12 Uhr erfolgen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich!
Bereits für den ursprünglichen Wahltermin 22. März ausgestellte Wahlkarten behalten ihre Gültigkeit! Sollten diese im Zuge des abgesagten ersten Wahltermines nicht behoben worden sein und sind diese an die Gemeinde retour gegangen, so werden sie den Antragstellern automatisch neuerlich übermittelt. Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen von der Gemeinde jedoch nicht ausgestellt werden. Dies gilt auch für solche Wahlkarten, die durch die den Wähler selbst vernichtet wurden oder auf dem Postweg verloren gegangen sind.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10065750/3363/