Auflage des Wählerverzeichnisses
In der Zeit vom 14. bis 18. Oktober 2019 liegt das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl 2019 im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann täglich von 7 bis 12 Uhr und zusätzlich am 14. Oktober von 14 bis 20 Uhr jede/r in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften anfertigen oder gegen Kostenersatz Kopien oder Ausdrucke herstellen lassen.
Gegen das Wählerverzeichnis können alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unter Angabe ihres Namens und ihrer Wohnungsanschrift innerhalb der Einsichtsfrist wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt Einspruch erheben. Die Einsprüche müssen beim Marktgemeindeamt noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (18. Oktober 2019, 12.00 Uhr) einlangen.
Bei der Landtagswahl sind in Hitzendorf 5.789 Personen wahlberechtigt. Davon sind 2.952 Frauen und 2.837 Männer.
Wahlberechtigt ist,
- wer spätestens am Wahltag, 24. November 2019 das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,
- wer nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z.B. durch Verurteilung wegen Straftat)
- und wer am Stichtag 23. September 2019 in der Marktgemeinde Hitzendorf seinen Hauptwohnsitz gemeldet hatte.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10064292/3363/