Auflage des Wählerverzeichnisses

 

In der Zeit vom 30. Juli bis einschließlich 8. August 2019 liegt das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2019 zur öffentlichen Einsicht auf.

Innerhalb der Einsichtsfrist kann Montag bis Sammstag von 7 bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag auch von 14 bis 18 Uhr jede/r in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften anfertigen oder gegen Kostenersatz Kopien oder Ausdrucke herstellen lassen.

Gegen das Wählerverzeichnis können alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unter Angabe ihres Namens, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Wohnungsanschrift innerhalb der Einsichtsfrist wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt Einspruch erheben. Die Einsprüche müssen noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (8. August 2019, 12.00 Uhr) beim Marktgemeindeamt einlangen.

Bei der Nationalratswahl sind in Hitzendorf 5.805 Personen wahlberechtigt. Davon sind 2.952 Frauen und 2.853 Männer.

Wahlberechtigt ist,

  • wer spätestens am Wahltag, 29. September 2019 das 16. Lebensjahr vollendet hat,

  • wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,

  • wer nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (zB durch Verurteilung wegen Straftat)

  • und wer am Stichtag 9. Juli 2019 in der Marktgemeinde Hitzendorf seinen Hauptwohnsitz gemeldet hatte.
 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10063499/3363/