Volksbegehren mit persönlicher Unterschrift unterstützen

Unterstützungserklärung während Einleitungsverfahren

Sie können Ihre Unterstützungserklärung in einem beliebigen, von Ihrem Wohnsitz unabhängigen Gemeindeamt leisten (bei Städten in den Bezirksämtern des Magistrats).

Das "Mitbringen" eines Unterstützungserklärung-Formulars zur Gemeinde ist dabei nicht mehr vorgesehen. Das Formular für die Unterstützungserklärung und eine dazugehörige Bestätigung werden vor Ort automatisch als Papierausdrucke erstellt.

Für den Fall, dass Sie Ihre Unterstützung persönlich vor einer Gemeindebehörde erklären möchten, müssen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B. Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nachweisen.

Die Unterstützungserklärung kann während der Öffnungszeiten der jeweiligen Gemeindebehörde geleistet werden. Die Öffnungszeiten des Marktgemeindamtes Hitzendorf finden Sie hier.

 
Unterschrift während Eintragungsverfahren

Für den Fall, dass Sie sich bei einer Gemeindebehörde mit Ihrer Unterschrift eintragen möchten, müssen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nachweisen.

In jeder Gemeinde (bei Städten in jedem Bezirk), ist im achttägigen Eintragungszeitraum zumindest ein Eintragungslokal für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens eingerichtet. An Werktagen sind die Eintragungslokale zumindest von 8 bis 16 Uhr, an zwei Werktagen zusätzlich bis 20 Uhr, und an Samstagen zumindest von 8 bis 12 Uhr geöffnet. In Gemeinden mit weniger als 2.500 Einwohnerinnen/Einwohnern kann an Samstagen die Eintragungszeit auf zwei Stunden verkürzt werden. An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen können die Eintragungslokale geschlossen bleiben.

Die genauen Öffnungszeiten des Eintragungslokals der Marktgemeinde Hitzendorf finden Sie hier.

 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10059017/3363/