Auflage des Wählerverzeichnisses
In der Zeit vom 15. bis einschließlich 24. August 2017 liegt das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl 2017 zur öffentlichen Einsicht auf.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann Montag bis Sammstag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag auch von 14 bis 18 Uhr jede/r in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften anfertigen oder gegen Kostenersatz Kopien oder Ausdrucke herstellen lassen.
Gegen das Wählerverzeichnis können alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unter Angabe ihres Namens, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Wohnungsanschrift innerhalb der Einsichtsfrist wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt Einspruch erheben. Die Einsprüche müssen noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (24. August 2017, 12.00 Uhr) beim Marktgemeindeamt einlangen.
Bei der Nationalratswahl sind in Hitzendorf 5.768 Personen wahlberechtigt. Davon sind 2.938 Frauen und 2.830 Männer.
Wahlberechtigt ist,
- wer spätestens am Wahltag, 15. Oktober 2017 das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,
- wer nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (zB durch Verurteilung wegen Straftat)
- und wer am Stichtag 25. Juli 2017 in der Marktgemeinde Hitzendorf seinen Hauptwohnsitz gemeldet hatte.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10056755/3363/