Schulbeginn
Laut Beschluss des Gemeinderates vom 27. Juni 2017 wird den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von Kindern, die erstmalig in die Pflichtschule eintreten und deren Hauptwohnsitz innerhalb der Marktgemeinde liegt, zur Verringerung der finanziellen Belastung von Familien mit Schulanfängern ab 1. September 2017 folgender Zuschuss gewährt:
Tarif |
Betrag |
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je Kind, welches erstmalig |
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Ein Antragsformular finden Sie hier >
Der Eintritt in eine öffentliche Pflichtschule ist mittels Bestätigung der Schulleitung nachzuweisen.
SUB26
Link:
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10056457/68916/