Jahres-/Halbjahrestickets öffentliche Verkehrsmittel
Laut Beschluss des Gemeinderates vom 2. März 2023 wird den Inhabern von nicht übertragbaren und übertragbaren Jahres- und Halbjahrestickets für den öffentlichen Verkehr ab 1. März 2023 folgender Zuschuss zum Ticket gewährt:
Tarif |
Betrag |
Jahreskarte: |
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Studienkarte 6 Monate: |
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Ein Antragsformular finden Sie hier >
Gefördert werden nicht übertragbare 6-Monats-Studienkarten der Zone Steiermark sowie nicht übertragbare bzw. pro Haushalt maximal ein übertragbare KlimaTickets der Regionen Steiermark und Österreich für den öffentlichen Verkehr, die ab 1. März 2023 erworben wurden. Deren Inhaber/in muss seinen/ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Monaten innerhalb der Marktgemeinde Hitzendorf haben.
Die Antragstellung hat durch den/die personalisierte/n Inhaber/in der Jahres-, Halbjahres- oder Studienkarte zu erfolgen. Als Inhabernachweis ist dem Antrag entweder die Kopie des nicht übertragbaren Tickets (mit Foto) oder die Kopie des Printtickets unter Beilage einer Ausweiskopie anzuschließen.
Im Falle der Förderung eines übertragbaren KlimaTickets hat die Antragstellung durch jene Person zur erfolgen, die das KlimaTicket erworben hat. Diese haftet der Gemeinde gegenüber, dass für seinen Haushalt für dasselbe Jahr kein weiteres übertragbares KlimaTicket zur Förderung eingereicht wird. Als Inhabernachweis ist dem Antrag die Kopie des übertragbaren Tickets oder die Kopie des Printtickets unter Beilage einer Ausweiskopie sowie die Zahlungsbestätigung anzuschließen.
SUB25
17/12/15 27/06/17
10/02/22
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10050672/45420/