Alarmanlage
Laut Beschluss des Gemeinderates vom 27. Juni 2017 wird die Errichtung von Alarmanlagen (Einbruchmeldeanlagen) zum Schutz von Eigenheimen, Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten auf dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde Hitzendorf ab 1. September 2017 einmalig wie folgt gefördert:
Tarif |
Betrag |
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je Alarmanlage |
20 % der |
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Höchstgrenze je Anlage |
€ 200,00 |
Ein Antragsformular finden Sie hier >
Gefördert werden Alarmanlagen (Einbruchmeldeanlagen), die ab 1.1.2016 nach den VSÖ- oder VDS-Richtlinien, der EN 50130, EN 50131 oder der OVE-Richtlinie R2 errichtet und durch eine VSÖ zertifizierte Firma fachgerecht in Betrieb genommen wurden.
Die Antragstellung hat durch den Eigentümer, Mieter oder Pächter des Eigenheimes, der Wohnung oder der Geschäftsräumlichkeit zu erfolgen. Bei Eigenheimen und Wohnungen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 6 Monaten ein Haupt- oder Nebenwohnsitz bestehen. Bei Geschäftsräumlichkeiten muss seit mindestens 6 Monaten der gewerberechtliche Standort begründet sein.
Als Errichtungsnachweis sind dem Antrag Rechnung und Zahlungsbestätigung anzuschließen. Sollte dies nicht bereits aus der Rechnung hervorgehen, so ist auch eine Bestätigung der ausführenden Firma anzuschließen, mit der die Einhaltung der VSÖ- oder VDS-Richtlinien, der EN 50130, EN 50131 oder der OVE-Richtlinie R2 sowie die fachgerechte Inbetriebnahme nachgewiesen werden.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10050668/68916/