Kastrationspflicht für Katzen
Gesetz gilt in ganz Österreich
Seit 2005 gilt in Österreich eine generelle Kastrationspflicht für Katzen. Auch die im Gesetz genannte Ausnahme für „Katzen in bäuerlicher Haltung“ darf nicht missverstanden werden: Laut Bundesministerium für Gesundheit sind damit nämlich nur Streunertiere, also Katzen, die nur hin und wieder auf den Hof zum Fressen kommen, gemeint. Nur diese sind von der Kastrationspflicht ausgenommen.
Im Klartext bedeutet das:
>> Katzen mit Freigang müssen kastriert sein.
>> Landwirte müssen ihre eigenen Katzen kastrieren.
>> Junge kriegen dürfen nur Katzen aus einer registrierten Zucht.
Eine Kastration zwischen dem vierten und sechsten Lebensmonat ist üblich. Damit steigt auch die Lebenserwartung der süßen Schnurrer, Verletzungen und Katzenseuchen werden zurückgedrängt und auch das übelriechende Markieren entfällt in der Regel.
Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht drohen übrigens Strafen von 70 bis zu 3.750 Euro.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10047555/7764/