Auflage des Wählerverzeichnisses

 

In der Zeit vom 26. bis 30. Jänner 2015 liegt das Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl 2015 zur öffentlichen Einsicht auf.

Innerhalb der Einsichtsfrist kann täglich von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich am 26. Jänner von 14 bis 20 Uhr jede/r in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften anfertigen oder gegen Kostenersatz Kopien oder Ausdrucke herstellen lassen.

Gegen das Wählerverzeichnis können alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger unter Angabe ihres Namens, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Wohnungsanschrift innerhalb der Einsichtsfrist wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt Einspruch erheben. Die Einsprüche müssen beim Marktgemeindeamt noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (30. Jänner 2015, 12.00 Uhr) einlangen.

Bei der Gemeinderatswahl sind in Hitzendorf 5.812 Personen wahlberechtigt. Davon sind 2.827 Männer und 2.985 Frauen.

Wahlberechtigt ist,

  • wer spätestens am Wahltag, 22. März 2015 das 16. Lebensjahr vollendet hat,

  • wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder als EU-Bürger seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat,

  • wer in Österreich bzw. in seinem Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (zB durch Verurteilung wegen Straftat)

  • und wer am Stichtag 5. Jänner 2015 in der Marktgemeinde Hitzendorf seinen Hauptwohnsitz gemeldet hatte.
 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10046212/3363/