Auflage des Wählerverzeichnisses
In der Zeit vom 1. bis 10. April 2014 liegt das Wählerverzeichnis für die Europawahl 2014 zur öffentlichen Einsicht auf.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann Montag und Dienstag von 14 bis 18 Uhr sowie Mittwoch bis Samstag von 8 bis 12 Uhr (täglich vier Stunden) jede/r in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften oder Vervielfältigungen herstellen.
Innerhalb der Einsichtsfrist können alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unter Angabe ihres Namens, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Wohnungsanschrift wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter gegen das Wählerverzeichnis schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt einen Berichtigungsantrag stellen. Die Berichtigungsanträge müssen beim Marktgemeindeamt noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (10. April 2014, 12.00 Uhr) einlangen.
Bei der Europawahl sind in Hitzendorf 3.007 Personen wahlberechtigt. Davon sind 1.462 Männer und 1.545 Frauen.
Wahlberechtigt ist,
- wer spätestens am Wahltag, 25. Mai 2014 das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder als EU-Bürger seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat,
- wer in Österreich bzw. in seinem Herkunftsland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (zB durch Verurteilung wegen Straftat)
- und wer am Stichtag 11. März 2014 in der Marktgemeinde Hitzendorf seinen Hauptwohnsitz gemeldet hatte.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10042248/3363/