Verbesserte Förderung für Bauern
De minimis-Regelung neu festgesetzt

Bislang konnten Bauern und Unternehmen zwar mehrere Förderungen von EU, Bund und Land gleichzeitig beziehen, mussten diese aber ab einem Förderungsvolumen von 7.500 Euro im Zeitraum von drei Jahren als staatliche Beihilfe melden und konnten dann weitere Förderungen nur noch eingeschränkt beziehen.
Dieser sogenannte De minimis-Richtliniensatz wurde von der EU nun angehoben und erleichtert den heimischen Landwirten die Inanspruchnahme von Förderungen. Ob Besamungen, Zuchtviehankauf oder Maschinengemeinschaften – wer betrieblich investiert, kann ab sofort bis zu 15.000 Euro Förderungen (binnen drei Jahren) ohne Anmeldepflicht in Anspruch nehmen. Diese Summe gilt nicht als staatliche Beihilfe, der Grenzwert wurde zum Wohle der Landwirtschaft also verdoppelt.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10041046/3363/





