Förderung bringt auch 2023 wieder soziale Wärme
Jetzt Heizkostenzuschuss des Landes sichern!
Der Heizkostenzuschuss beträgt 340 Euro, unabhängig von der Art der Heizungsanlage. Anträge können im Marktgemeindeamt bis einschließlich 28. Februar 2023 eingereicht werden. Wie bisher haben Personen, die "Wohnunterstützung" beziehen, keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss.
Und so geht die Berechnung: Von der laufenden Lohnsteuerbemessungsgrundlage aus dem letzten Monatslohnzettel ist die Lohnsteuer abzuziehen. Der verbleibende Betrag ist mit 14 zu multiplizieren und durch 12 zu dividieren. Die Unterstützung können jene erhalten, die als Alleinstehende oder AlleinerzieherInnen ein wie oben errechnetes monatliches Einkommen von maximal 1.371,00 Euro beziehen. Das höchstzulässige Einkommen eines Ehepaares bzw. einer Haushaltsgemeinschaft beträgt 2.057,00 Euro. Leben in diesen Ein- oder Zweipersonen-Haushalten noch Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, erhöhen sich diese Einkommensgrenzen je Kind um weitere 412,00 Euro.
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind. Auf den Service-Seiten des Landes gibts alle Infos im Detail >
Die Landesregierung hat den Zuschuss für heuer aufgund der dramatischen Preisentwicklungen übrigens von 170 Euro auf 340 Euro verdoppelt!
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10038074/7764/