Hunde steuerfrei, aber registrierungspflichtig
Seit Jahresbeginn 2013 gilt in der Steiermark eine neue Regelung für Hundehalter. Demnach muss jedes Herrl und jedes Frauerl seinen Vierbeiner, sobald er älter als drei Monate ist, im Gemeindeamt melden.
Sie können dazu einfach hier das Formular ausdrucken, ausfüllen und im Marktgemeindeamt abgeben. Alternativ gibt es auch ein Online-Formular, dass Sie mit Ihrer Bürgerkarte (e-card oder Handy) unterschreiben und abschicken können.
Neben dem Registrierungsformular sind noch weitere Unterlagen beizubringen:
- Nachweis der Haftpflichtversicherung über eine Deckungssumme von mindestens 725.000 Euro (kann auch die Haushaltsversicherung etc. sein).
- Nachweis der Registrierung in der zentralen Heimtierdatenbank des Gesundheitsministeriums (Vorlage eines Registerauszuges oder Bekanntgabe der Registrierungsnummer). Fall Sie Ihren Hund noch nicht bei der Heimtierdatenbank des Ministeriums registriert haben, ist Ihnen das Gemeindeamt dabei gerne behilflich.
- Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung eines Hundekundekurses durch einen Hundekundenachweis. Allerdings nur, wenn Sie sich ab 1. Jänner 2013 erstmals einen Hund angeschafft haben und nicht innerhalb von 5 Jahren vor der Anschaffung dieses Hundes zu irgendeinem Zeitpunkt nachweislich einen Hund gehalten haben. Jene Personen, die bereits vor dem 1. Jänner 2013 einen Hund gehalten haben bzw. diesen immer noch halten, benötigen daher keinen Hundekundenachweis.
Ein Hundekundekurs dauert mind. vier Stunden, kostet ca. 40 Euro und wird von den Amtstierärzten der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung organisiert. Termine unter 0316 7075-660. Beachten Sie bitte die Ausnahmen zum Hundekundenachweis.
Sie müssen Ihrer Meldepflicht bis spätestens 31. Mai 2013 nachkommen. Falls Sie auch einen Hundekundenachweis vorlegen müssen, erhalten sie dafür eine Fristverlängerung bis 31. Dezember 2013.
Zum Schluss die gute Nachricht: Unabhängig davon bleiben Hunde in Hitzendorf auch weiterhin von der Hundeabgabe befreit.
Aufgrund Ihrer Ausbildung benötigen generell keinen Hundekundenachweis
- Personen, die die Absolvierung der Jagdprüfung oder der Aufsichtsjägerprüfung nachweisen können
- Personen, die ein Studium der Veterinärmedizin oder Zoologie abgeschlossen haben
- Personen, die die Prüfung zur tierschutzqualifizierten Hundetrainerin/zum tierschutzqualifizierten Hundetrainer absolviert haben
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10036218/7764/