Ganztagesschule mit Nachmittagsbetreuung
Die Marktgemeinde Hitzendorf hat gemeinsam mit der Schulleitung nach Diskussion mit Lehrer/innen, betroffenen Eltern und dem Schulforum entschieden, die Volksschule Hitzendorf ab Herbst 2007 in den Status einer offiziellen Ganztagesschule mit tageweiser Nachmittagsbetreuung zu erheben (im Sinne der Österreichischen Schulgesetze).
Dieses Modell wird vom Land Steiermark sowohl finanziell als auch mit zusätzlichen Lehrerstunden gefördert. Den schulerhaltenden Gemeinden entstehen durch die Abtretung des Betreuungsteiles an eine professionelle Trägerorganisation (WiKi Graz) jedoch erhebliche Mehrkosten.
Im Sinne einer sozial besseren Verträglichkeit und der gewährleisteten Qualitätssteigerung hat Bürgermeister Höfer jedoch dafür plädiert, den finanziellen Mehraufwand für dieses neue Modell in Kauf zu nehmen. Mit den Bürgermeistern der eingeschulten Gemeinden Attendorf, Rohrbach-Steinberg und Sankt Bartholomä wurde daher vereinbart, dass der jährliche Abgang in Form einer Förderung von den eingeschulten Gemeinden über das Schulbudget getragen wird.Mit dieser neuen pädagogischen Einrichtung für berufstätige Eltern erhielt unser Schulzentrum eine weitere wertvolle Aufwertung. Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie nachstehend. Weiterführende Informationen erhalten Sie online bzw. in der Volkschule unter (03137) 2335-20 oder per E-Mail.
Ganztägige Schulformen gliedern sich in Unterricht und Betreuung, wobei diese in getrennter oder verschränkter Abfolge geführt werden können. Für die Volksschule Hitzendorf wurde die getrennte Abfolge gewählt. Dabei findet am Vormittag unverändert der Unterricht statt und werden die Schüler/innen für die Nachmittagsbetreuung in klassenübergreifenden Gruppen zusammengefasst. Für jeden Wochentag an dem eine Nachmittagsgruppe geführt werden soll, müssen mindestens 10 Schüler/innen angemeldet sein (für eine erste Schülergruppe können es für einen Erprobungszeitraum von maximal zwei Schuljahren auch weniger sein). Ab 26 Schüler/innen muss eine zweite Gruppe geführt werden.
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Die Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung ist in der Volksschule vorzunehmen und hat im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Aufnahme in die Schule sowie innerhalb einer von der Schulleitung einzuräumenden Frist von einer Woche zu erfolgen. Nach dieser Frist ist eine Anmeldung nur mehr möglich, wenn dadurch keine zusätzliche Gruppe erforderlich wird. Eine Anmeldung ist sowohl für alle Schulwochentage als auch nur für einzelne Wochentage möglich. Eine Abmeldung während des Unterrichtsjahres ist nur zum Ende des ersten Semesters sowie bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe möglich (zB Klassenwechsel, Schulwechsel, Krankheit, unerwartete Arbeitslosigkeit der Eltern, Krankheit des/der Schülers/in etc.).
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Prinzipiell ja. Das Fernbleiben von der Nachmittagsbetreuung ist nur zulässig, wenn eine gerechtfertigte Verhinderung vorliegt (zB Krankheit, außerordentliche Ereignisse im Leben oder in der Familie des/r Schülers/in) oder wenn die Schulleitung bzw. Betreuungsleitung aus vertretbaren Gründen die Erlaubnis zum Fernbleiben erteilt (zB Musikschulunterricht, Sporttraining etc.). Es wird nicht derselbe strenge Maßstab wie bei Fernbleiben vom Unterricht angewendet. Kostenbeiträge können allerdings nicht rückerstattet werden.
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Die Nachmittagsbetreuung findet an allen Schultagen von 11.30 bis spätestens 17.30 Uhr statt. Endet der Unterricht für alle Klassen früher als 11.30 Uhr (zB Festgottesdienst, Faschingdienstag etc.), wird die Beginnzeit an die Unterrichtsschlusszeit angepasst. Eine Unterbrechung zwischen dem Vormittagsunterricht und der Nachmittagsbetreuung gibt es nicht. Die Zeit der Mittagspause zählt zur Freizeit und wird daher ebenfalls beaufsichtigt. An Fenstertagen, schulautonomen Tagen (5 Tage pro Jahr), Dienstag nach Ostern und Pfingsten wird eine Ganztagesbetreuung ab 3 Kindern angeboten. Auch in den ersten drei Sommerferienwochen wird bei Bedarf eine Ganztagesbetreuung angeboten. Ansonsten ist die Einrichtung Während der regulären Schulferien geschlossen. .
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Die Zeit der Nachmittagsbetreuung gliedert sich in Mittagessen, gegenstandsbezogene Lernzeit und Freizeit. Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (zB Erledigung der Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen). Die Schüler/innen werden dabei pro Tag eine Stunde von einem/r Lehrer/in individuell unterstützt. Das Mittagessen wird gemeinsam in einem Gasthaus des Ortes eingenommen.
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Für die Nachmittagsbetreuung sind monatliche Elternbeiträge zu entrichten. Diese sind 10 mal jährlich fällig und werden bis zum 5. des laufenden Monats mittels Einziehungsauftrag vom Konto der Eltern abgebucht. Ein Anteil des Elternbeitrages von rund 1/3 wird von den schulerhaltenden Gemeinden gefördert. Diese Förderung wird bereits vor Einhebung der Beiträge in Abzug gebracht. Als Elternbeitrag verbleiben daher:
Wöchentliche |
Elternbeitrag |
Gemeinde- |
Elternbeitrag |
für 2 Tage |
€ 105 |
€ 35 |
€ 70 |
für 3 Tage |
€ 120 |
€ 40 |
€ 80 |
für 4 Tage |
€ 142 |
€ 47 |
€ 95 |
für 5 Tage |
€ 180 |
€ 60 |
€ 120 |
Die Kosten für das Mittagessen sind in den obigen Beträgen nicht enthalten und werden bei der jährlichen Anmeldung bekannt geben.
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https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10010702/7764/