Haltung von Hunden
Information der Polizei
Da sich in letzter Zeit Beschwerden über frei laufende und unbeaufsichtigte Hunde häufen, die andere Hunde an der Leine sowie Menschen gefährden, ersucht die Polizeiinspektion Hitzendorf um folgende Hinweise.
Auf Grund des Steiermärkischen Tierschutz- und Tierhaltegesetzes müssen Hunde an öffentlichen Orten, Straßen, Kinderspiel- und Sportplätzen, Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist. Eine Ausnahme davon gilt nur auf ausdrücklich gekennzeichneten und eingezäunten Hundewiesen. Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann.
Der Maulkorb oder Leinenzwang gilt nicht für Jagd-, Dienst- oder Rettungshunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder Ausbildung (zB Bergrettung, Polizei, befugte Wachdienste) sowie für an einer sicheren Laufvorrichtung gehaltene Hunde.
Da jede/r Hundebesitzer/in für den eigenen Hund haftet und im Schadensfall auch zur Verantwortung gezogen wird, wird ersucht, sich unbedingt an diese gesetzlichen Vorgaben zu halten.Bei dieser Gelegenheit weisen wir als Gemeinde aber auch darauf hin, dass die öffentlichen Flächen keine „Hundeklos“ sind! Den Hundehaufen einfach liegen zu lassen ist nicht fair gegenüber allen anderen. Bitte entfernen Sie den Kot Ihres Hundes mittels eines Plastiksackerls oder einer alten Zeitung. Hundekot im öffentlichen Raum ist ein Hygieneproblem, das vor allem Kleinkinder in ihrer Bewegungsfreiheit einschränkt.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10009200/7764/