Feinstaubreduktion
Maßnahmen der Gemeinde
Die neue Maßnahmenverordnung des Landes Steiermark zum Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) enthält die Festlegung, dass statt der bisherigen 13 Gemeinden des Großraumes Graz und Voitsberg künftig gleich 333 Gemeinden (rund zwei Drittel der Steiermark!) als Feistaubsanierungsgebiet gelten. Neben verschiedenen Maßnahmen wie Beschränkungen der Geschwindigkeit und Fahrverboten für alte Lkw werden im Großraum Graz bei bestimmten Grenzwertüberschreitungen auch Fahrverbote gelten.
Da die Reinhaltung unserer Luft der Marktgemeinde Hitzendorf seit jeher ein wichtiges Anliegen ist, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 16.11.2006 auf Vorschlag des Umweltausschusses einstimmig nachstehende Maßnahmen zur Unterstützung der Feinstaubreduktion beschlossen:1) Förderung der Nachrüstung von Partikelreinigungssystemen bei dieselbetriebenen Kfz »
2) Einrichtung eines Zu- und Heimbringerdienstes zum Bahnhof Söding an Fahrverbotstagen »
3) Erhöhung der Förderung von Solaranlagen »
4) Einsatz eines Solesprühgeräts als Ergänzung zur herkömmlichen Splittstreuung »
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10008482/7764/