Heizkostenzuschuss

Für Winter 2006/2007

Land fördert Heizkosten für sozial Schwache mit € 120 bzw. € 60 
Land fördert Heizkosten für sozial Schwache mit € 120 bzw. € 60Land fördert Heizkosten für sozial Schwache mit € 120 bzw. € 60
 

Auch für heuer hat die Steiermärkische Landesregierung wieder beschlossen, sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen einen Heizkostenzuschuss zu gewähren. Neu ist, dass Personen, die bereits einen Anspruch auf die "Wohnbeihilfe NEU" haben, keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss mehr stellen können, da im Rahmen der "Wohnbeihilfe NEU" die Betriebskosten inkl. Heizkosten bereits bezuschusst werden. 

Den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2006/2007 können alle SteirerInnen beantragen, deren Einkommen einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigt. Der Zuschuss beträgt  € 120 beim Betrieb einer Ölheizung und € 60 beim Betrieb einer anderen Heizungsanlage. Anträge können im Marktgemeindeamt ab 16. Oktober bis einschließlich 31. Dezember 2006 eingereicht werden.

Einkommensgrenzen

  • Die Unterstützung können all jene Steirerinnen und Steirer erhalten, deren monatliches Nettoeinkommen das Eineinhalbfache des Sozialhilfe-Richtsatzes nicht übersteigt. Demnach darf das Einkommen von Alleinstehenden maximal € 805 und jenes von Alleinerziehern maximal € 738,50 ausmachen.

  • Das höchstzulässige Einkommen eines Ehepaares bzw. einer Haushaltsgemeinschaft beträgt € 1232. Leben in diesen Ein- oder Zweipersonen-Haushalten noch unterhaltsberechtigte Kinder, dann erhöhen sich diese Einkommensgrenzen je Kind um weitere € 234.

  • Wenn bei einem/r Antragsteller/in eine Rezeptgebührenbefreiung besteht und es sich um einen 1-Personen-Haushalt handelt, ist der Anspruch auf Heizkostenzuschuss generell gegeben. Das Einkommen ist in diesem Fall unerheblich.
 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10008325/7764/