Abfallsammelzentrum

Umbau fertiggestellt

Zubau zum ASZ 
Zubau zum ASZZubau zum ASZ
 

Wie bereits berichtet, war durch die Schließung der Restmülldeponie sowie die ständig steigenden Abfallmengen ein Um- und Ausbau unseres ASZ dringend erforderlich. Die Entwurfsplanung wurde vom Umwelt- und Bauausschuss am 11.7.2005 einhellig freigegeben und bereits am 18.11.2005 ging das umgebaute ASZ erstmals in seiner neuen Form in Betrieb.

Für Detailplanung, Ausschreibung und Bauausführung wurden damit nur knapp 4 Monate aufgewendet. Baubeginn war der 28.9. - die reine Bauzeit betrug nur 1 ½ Monate. Besonderen Dank dürfen wir den Außendienstmitarbeitern aussprechen, dass der Umbau neben den vielen anderen Aufgaben des Bau- und Wirtschaftshofes so zügig umgesetzt werden konnte.
 

Das baulich adaptierte ASZ hat bei den ersten Öffnungsterminen bereits großen Zuspruch gefunden und erlaubt nun ein wesentlich besseres Handling der angelieferten Abfälle. Im Jahr 2007 wird das neue ASZ noch um eine moderne Schranken- und Wiegeanlage ergänzt werden. Damit können dann einerseits die vielfachen Fremdanlieferungen aus anderen Gemeinden vermieden und andererseits gewisse „Großanlieferer“ verursachergerecht zur Kasse gebeten werden.

Nur so wird es möglich sein, die Müllgebühren für die Hitzendorfer Bürgerinnen und Bürger weiterhin niedrig zu halten. Der Umweltausschuss wird sich 2007 ausführlich mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes auseinander setzen.

 
Übergabe von Abfällen außerhalb des ASZ
Abfallübergabe an nicht berechtigte Sammler ist illegal! 
Abfallübergabe an nicht berechtigte Sammler ist illegal!Abfallübergabe an nicht berechtigte Sammler ist illegal!
 

Die Fachabteilung 13A des Amtes der Steierm. Landesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass Abfallsammelaktionen durch ausländische Staatsbürger/innen, wie sie zB in Hitzendorf vor dem ASZ stattfinden (oder wie sie in anderen Gemeinden per Flugzettel angekündigt werden), gesetzeswidrig sind und daher zu Verwaltungsstrafen führen können.

Für die Sammlung von gefährlichen als auch für die Sammlung von nicht gefährlichen Abfällen ist in Österreich eine Sammelerlaubnis gemäß § 24 und § 25 des Abfallwirtschaftsgesetzes erforderlich. Diese ausländischen Sammler/innen verfügen jedoch über keine wie immer geartete Sammlerberechtigung.
 
Seitens der FA 13A wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht nur die Sammler/innen rechtswidrig handeln sondern auch die Übergeber/innen. Wer seine Siedlungsabfälle nicht in die öffentliche Abfuhr einbringt bzw. seine gefährlichen Abfälle nicht einem berechtigten Sammler übergibt, hat mit einer Verwaltungsstrafe zwischen € 730 und € 36.340 zu rechnen!
 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10007271/7764/