Winterdienst 2005/06
Wichtige Hinweise
Da die Firma Matthias Schreiner von sich aus der Gemeinde mitgeteilt hat, dass sie für den Winterdienst 2005/06 nicht mehr zur Verfügung steht (für die bisher erbrachten Leistungen wird herzlich gedankt), musste für heuer wiederum eine andere Einteilung für die Schneeräumung bzw. Splittstreuung getroffen werden.
Trotz verstärktem Team müssen wir aber im Namen aller Winterdienstleister um Verständnis bitten, dass sowohl bei Räumung als auch Streuung eine ausnahmslose Prioritätensetzung erfolgen muss. Zuerst müssen die öffentlichen Straßen und Plätze geräumt werden (dafür haftet die Gemeinde), erst dann können auf freiwilliger Basis private Straßen, Wege und Parkplätze geräumt und gestreut werden. Eine Garantie für die Räumung und Streuung von Privatflächen kann allerdings nicht abgegeben werden (vor allem bei extremen Wettersituationen, in extremen Steillagen und bei dauerhaftem Schneefall). Die Haftung für private Straßen, Wege und Parkplätze liegt auf jeden Fall immer beim Eigentümer. Auch dann, wenn der Winterdienst auf freiwilliger Basis durch die Gemeinde erfolgt!Die Gemeinde ist selbstverständlich auch weiterhin bemüht mitzuhelfen, die in den letzten Jahren zahlreich errichteten Gehwege und Gehsteige zu reinigen bzw. diese von Schnee zu räumen und zu streuen. Die Straßenverkehrsordnung weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Verantwortung im Ortsgebiet ausschließlich der/die angrenzende Eigentümer/in trägt (ausgenommen sind nur unverbaute land- und forstwirtschaftliche Flächen). Es wird daher dringend um Kenntnisnahme ersucht, dass Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten dafür zu sorgen haben, dass die entlang der Liegenschaften in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege, einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Einfahrten bzw. Stiegenanlagen, in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut werden.
In den letzten Jahren hat sich die Rechtslage in Bezug auf den Winterdienst überhaupt derart verschärft, dass sich auch für Fahrer und Bürgermeister immer höhere Risiken und Haftungspflichten ergeben haben. Der Gemeinderat hat sich daher in seiner Sitzung vom 18.11.2005 einstimmig dazu entschlossen, jene Winterdienstleistungen die nicht vom Wirtschaftshof der Gemeinde selbst erbracht werden, auf Vertragsbasis für 5 Jahre an die Werner Schilling GmbH und die Maschinenring Service regGenmbH zu vergeben.
Rund 65 km Gemeindestraßen und fast 20 km Gehwege und Gehsteige gilt es schnee- und eisfrei zu halten. Dafür stehen nun ein Lkw der Firma Schilling, 2 Traktoren vom MR-Service sowie 3 Traktoren und ein Kommunaltrak des Wirtschaftshofes der Gemeinde zur Verfügung. Beziffert man auch die gemeindeeigenen Leistungen des Wirtschaftshofes, so liegt der finanzielle Aufwand pro Winter bei € 70.000 bis € 80.000. Der Winterdienst stellt eine der schwierigsten Aufgaben der Gemeinde dar und beinhaltet leider auch immer wieder großes Konfliktpotenzial. Ich darf mich daher bei allen Fahrern herzlich bedanken, die sich mit vollem Einsatz und Besonnenheit für diese extrem schwierige Aufgabe zur Verfügung stellen!
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10007245/7764/