Rußfilterkatalysatoren

Auch Gemeinde überlegt Förderung

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Die von Landesrat Wegscheider aufgelegte neue Maßnahmenverordnung zum Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) enthält als wichtigste Neuerung gegenüber der derzeitigen Rechtslage die Festlegung, dass statt der bisherigen 13 Gemeinden des Großraumes Graz und Voitsberg künftig gleich 333 Gemeinden (rund zwei Drittel der Steiermark!) als Sanierungsgebiet gelten.

Neben verschiedenen Maßnahmen wie Beschränkungen der Geschwindigkeit und Fahrverboten für alte Lkw werden im Großraum Graz bei bestimmten Grenzwertüberschreitungen auch Fahrverbote verordnet:

  • Winter 2006/2007: Fahrverbot für Pkw mit Dieselmotor ohne Partikelfilter, wenn Grenzwert von 75 µg/m³ im Tagesmittel (TMW) an mehr als 5 Tagen ununterbrochen überschritten wird.

  • Winter 2007/2008: Fahrverbot für Pkw mit Dieselmotor ohne Partikelfilter, wenn Grenzwert von 50 µg/m³ im Tagesmittel (TMW) an mehr als 5 Tagen ununterbrochen überschritten wird.

  • Winter 2008/2009: Zusätzlich ein generelles Fahrverbot, wenn der Grenzwert von 75 µg/m³ im Tagesmittel (TMW) an mehr als 5 Tagen ununterbrochen überschritten wird.
 
Förderungen Bund und Land
Prinzip eines Partikelkatalysators (Quelle Twin-Tec) 
Prinzip eines Partikelkatalysators (Quelle Twin-Tec)Prinzip eines Partikelkatalysators (Quelle Twin-Tec)
 

Bei Ausstattung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern bzw. Russfilterkatalysatoren, gibt es die Möglichkeit, Förderungen von Bund oder Land in Anspruch zu nehmen:

  • Neukauf: Der Neukauf eines Diesel-Pkws mit Partikelfilter wird vom Bund mit € 300 steuerlich begünstigt.

  • Nachrüstung: Das Land Steiermark fördert die Nachrüstung von dieselbetriebenen Fahrzeugen mit einem Partikelfilter mit € 300 für Pkw und € 700 für Lkw. Dies entspricht fast der Hälfte der Kosten für Filter und Einbau (ca. € 650 bei Pkw).

Um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, erfolgen Förderansuchen und Verrechnung ganz einfach über Ihre Kfz-Werkstätte, die auch den Einbau durchführt und Ihnen die erforderliche Einbaubescheinigung ausstellt. Einbaubefugt sind all jene Kfz-Werkstätten, die auch eine § 57a "Pickerl-Überprüfung“ vornehmen dürfen. Ihre Kfz-Werkstätte gibt Ihnen auch Auskunft, ob Ihr Fahrzeug für den Einbau eines Partikelfilters geeignet ist.
 
Förderung Gemeinde

Um die Kosten für eine derartige Umrüstung weiter zu verringern, wird in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses des Gemeinderates beraten werden, welche Form der Förderung auch noch von der Gemeinde angeboten werden kann. Wir dürfen Sie daher jetzt schon ersuchen, bei Nachrüstung Ihres Fahrzeuges die Werkstättenrechnung und die Einbaubescheinigung aufzubewahren, um nachträglich auch noch eine eventuelle Gemeindeförderung lukrieren zu können.


Umfassende Informationen zum Thema Feinstaub »

Feinstaubprognoseampel Graz »

 

 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10006347/7764/