Baurestmassendeponie
Bericht des Bürgermeisters
Wie in meinem an Sie gerichteten Brief vom 7. Juni berichtet, und wie mittlerweile hinlänglich bekannt, hat der Gemeinderat am 04.03.2004 einhellig beschlossen, seine einstimmige Entscheidung zur Errichtung einer Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie vom 12.06.2003 zurückzunehmen und aus dem rechtskräftigen Vertrag mit der Betreiberfirma auszusteigen.
Gemäß § 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung musste ich als Bürgermeister mit dem Vollzug dieses Beschlusses jedoch innehalten, da sich im Laufe der Ausstiegsverhandlungen abgezeichnet hat, dass die Vollziehung des Beschlusses erhebliche Nachteile für die Gemeinde zufolge gehabt hätte. Ich habe dem Gemeinderat daher in der Sitzung vom 14. Juli folgende Bedenken aufgezeigt, die aus meiner Sicht gegen den Vollzug des Ausstiegsbeschlusses bestehen:- Alle Berufungen gegen den Bewilligungsbescheid wurden vom Unabhängigen Verwaltungssenat als unzulässig zurückgewiesen.
- Die zivilrechtliche Vereinbarung mit der Betreiberfirma ist somit gültig.
- Ein Ausstieg aus dem Vertrag ist nur im Einvernehmen mit der Betreiberfirma möglich, wobei diese Anspruch auf Ersatz der bisherigen Kosten und Ersatz des wirtschaftlichen Schadens stellen kann.
- Über ihren Rechtsvertreter hat die Betreiberfirma am 13.05.2005 schriftlich mitgeteilt, dass sie vom Projekt nicht Abstand nehmen wird und sich aufgrund bisher bereits aufgewendeter Kosten dazu entschlossen hat, die bewilligte Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie zu errichten und zu betreiben.
- Die bisher angefallenen Kosten sowie die Mehrkosten durch die Nichtinbetriebnahme der auf 30 Jahre bewilligten Deponie hat die Betreiberfirma mit € 1.764.387 rechnerisch belegt.
- Auch nach Infragestellung einzelner Teile dieser Forderung und nach intensiver Verhandlung wären bei Vertragsauflösung zumindest eine Abschlagzahlung von geschätzt € 750.000 und darüber hinaus die Schließungs- und Nachsorgekosten für die bisherige Restmülldeponie in Höhe von rd. € 300.000 von der Marktgemeinde Hitzendorf zu bezahlen.
In weiteren Verhandlungen konnte ich zuletzt noch erreichen und dem Gemeinderat am 14. Juli berichten, dass die Betreiberfirma den Anrainern nochmals entgegen kommt und schriftlich folgende Garantien abgibt bzw. folgende Betriebseinschränkungen zusagt:
- Keine künftigen Flächenerweiterungen der genehmigten Baurestmassendeponie.
- Keine künftige Errichtung einer Asphaltaufbereitungsanlage auf dem Betriebsgelände.
- Keine Verbreiterung der bestehenden Zufahrt, mit Ausnahme der Verbreiterung im Einfahrtsbereich der L 301 (Einverständnis des Grundeigentümers vorausgesetzt).
Diese Maßnahme dient lediglich dazu, um Reversiervorgänge von Lkw’s zu vermeiden.
- Freiwilliger Verzicht auf Betrieb und Arbeitsverrichtungen an Samstagen.
- Freiwillige Erhöhung von Dammschüttungen als zusätzliche Lärmschutzmaßnahme (nach Absprache mit Lärmschutztechnikern des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung).
- Freiwillige Einschränkung des Betriebes der Recyclinganlage auf zweimal 14 Tage jährlich unter der Bedingung, dass die übrige genehmigte Baurestmassendeponie akzeptiert wird.
Gemäß der eingangs bereits zitierten Bestimmung der Gemeindeordnung brachte ich daher den Ausstiegsbeschluss vom 04.03.2004 nochmals zur Abstimmung und bat um ein Handzeichen derjenigen Gemeinderäte die für einen Ausstieg aus dem Vertrag unter Leistung der Abschlagzahlung votieren – für den Ausstieg stimmten die anwesenden Gemeinderäte der SPÖ und der Liste HERZ.
Die Baurestmassendeponie wird daher unter Einhaltung der Auflagen und der oben angeführten zusätzlichen Garantien im Herbst in Betrieb gehen.
Anfragen durch einen Nationalratsabgeordneten der SPÖ im Parlament und durch einen Landtagsabgeordneten der SPÖ im Steiermärkischen Landtag sowie Überprüfungen der rechtlichen Situation durch Gemeindebund und diverse privat befasste Rechtsanwälte ließen bis dato auf keinerlei unrechtmäßiges Zustandekommen der Bewilligung schließen und führten daher nicht zu den von der SPÖ gewünschten Überprüfungen durch den Landesrechnungshof oder die Gemeindeaufsichtsbehörde. Einem Antrag von Vizebgm. Reinhard Seufzer (SPÖ), wonach die Gemeinde von sich aus einen Prüfungsantrag bei der Gemeindeaufsicht stellen soll, hat die ÖVP auf Grund der Aussichtslosigkeit daher nicht zugestimmt.
Persönlich hoffe ich, dass durch die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen auch für die wenigen vielleicht gering betroffenen Anrainer eine nochmalige Verbesserung herbeigeführt werden kann. Nach Inbetriebnahme werden hoffentlich auch die letzten Gegner davon überzeugt werden können, dass es sich hier wirklich um eine Kleindeponie handelt, die nicht wie kolportiert riesige Massen an Bauschutt aus 170 Gemeinden mit täglich unzähligen Lkw-Anlieferungen aufnimmt.
Sehr getroffen haben mich die teilweise persönlich ausgesprochenen und vielfach im Internet rücksichtslos geposteten anonymen Beschimpfungen, Verleumdungen, Unterstellungen so wie die vielen grob unsachlichen Beiträge und Berichterstattungen. Ein anonymer Brief an alle Gemeinderäte mit massiven Angriffen und Anschuldigungen gegen meine Person hat für mich die Grenzen des guten Tons jedoch eindeutig überschritten und habe ich deshalb Anzeige gegen Unbekannt erstattet – die Polizei wird weiterhin versuchen den/die Schreiber/in auszuforschen.
Ich möchte mich aber auch bei all jenen bedanken, die trotz aller Emotionen und teilweise persönlicher Betroffenheit immer sachlich für Ihre Anliegen eingetreten sind. Auch darf ich abschließend noch einmal versichern, dass die seinerzeitige einstimmige Entscheidung für den Betrieb einer Baurestmassendeponie nach bestem Wissen und Gewissen den Nutzen und das Wohl der Bevölkerung im Auge hatte. Auch wenn ich aus heutiger Sicht die offizielle Information der Bevölkerung wahrscheinlich umfangreicher durchführen würde, so darf ich sagen, dass die damalige offizielle Information der Bevölkerung keineswegs - wie mir oftmals unterstellt wurde - aus Verschleierungsgründen auf das Wesentliche beschränkt war. Viel mehr erschien mir dies aufgrund des bis dahin untergeordneten Interesses an der seit fast 20 Jahren bestehenden Restmülldeponie und der weiteren Abstufung der Gefährlichkeit durch das Amt der Steierm. Landesregierung infolge Umwandlung von einer Massenabfalldeponie in eine Baurestmassendeponie einfach als nicht erforderlich.
Ihr Bürgermeister
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10006072/7764/