Baurestmassendeponie

Ein Situationsbericht zur Lage

 
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Im vergangenen Jahr und in der Vorwahlphase der Gemeinderatswahl ließ das Thema Baurestmassendeponie die Wogen in Hitzendorf hoch gehen. Die Verbreitung teils unrichtiger Tatsachen führte zu großer Verunsicherung und Skepsis in der Bevölkerung.

Aus Rücksicht vor deren Ängsten der Bürger hat der Gemeinderat am 04.03.2004 einhellig beschlossen, seine einstimmige Entscheidung zur Errichtung einer Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie vom 12.06.2003 zurückzunehmen und ein Ausstiegsszenario aus dem rechtskräftigen Vertrag mit der Betreiberfirma zu suchen - wohl wissend, dass damit Abschlagzahlungen anfallen, die auf die Allgemeinheit umgelegt werden müssen.
 

Gleichzeitig hat der Gemeinderat dem Bürgermeister Franz Höfer in dieser Sitzung den Auftrag erteilt, im Namen der Gemeinde die Ausstiegsverhandlungen zu führen und die Kosten für die Marktgemeinde Hitzendorf so niedrig als möglich zu halten. Nachdem er seither wiederholt Gespräche mit den Verantwortlichen der Granit Bau GmbH und mit deren Rechtsvertreter Dr. Eisenberger geführt hat, hat er am 09.06.2005 alle Wählerinnen und Wähler der Marktgemeinde Hitzendorf mittels persönlichem Brief sachlich darüber informiert, wie sich die Situation für die Gemeinde derzeit darstellt:

  1. Die Anfang 2004 teilweise angezweifelte Rechtskraft der Bewilligung ist mittlerweile von höchster Instanz bestätigt. Mit Bescheid vom Mai 2004 hat der Unabhängige Verwaltungssenat alle Berufungen als unzulässig zurückgewiesen. Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für den Betrieb der Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie liegen daher vor und ist somit laut Klausel auch der Vertrag mit der Betreiberfirma in Kraft gesetzt.

  2. Mit dem ursprünglichen Gemeinderatsbeschluss vom 12.06.2003 wurde mit der Betreiberfirma eine zivilrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Diese ist einzuhalten und kann durch den Widerrufsbeschluss vom 04.03.2004 nicht einfach rückgängig gemacht werden. Ein Ausstieg ist nur im Einvernehmen mit der Betreiberfirma möglich, wobei diese Anspruch auf Ersatz der bisherigen Kosten und Ersatz des wirtschaftlichen Schadens stellen kann.

  3. In den Gesprächen des Bürgermeisters mit Baufirma und Rechtsvertretung – in denen er stets bekräftigt hat, dass er vom Gemeinderat beauftragt ist ein Ausstiegsszenario zu erarbeiten - wurde immer wieder festgehalten, dass die Granit Bau GmbH kein Interesse daran hat die Gemeinde finanziell zu schädigen, sondern ihr in erster Linie an einem ordnungsgemäßen Betrieb der bewilligten Baurestmassendeponie unter Einhaltung aller behördlichen Auflagen gelegen ist. Erst in zweiter Linie wäre sie an der Abgeltung ihrer bisherigen Auslagen und der ihr durch die Entsorgung über eine Fremdfirma entstehenden Mehrkosten interessiert.

  4. Über ihren Rechtsvertreter hat die Betreiberfirma Granit der Marktgemeinde Hitzendorf am 13.05.2005 schließlich schriftlich mitgeteilt, dass sie vom Projekt nicht Abstand nehmen wird. Nach eingehender wirtschaftlicher Prüfung und aufgrund bisher bereits aufgewendeter Kosten hat sie sich dazu entschlossen, die bewilligte Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie im Bereich der ehemaligen Restmülldeponie nun zu errichten und mit den Ablagerungen zu beginnen.

  5. Die bisher angefallenen Kosten sowie die Mehrkosten durch die nicht Inbetriebnahme der auf 30 Jahre bewilligten Deponie hat die Betreiberfirma mit € 1.764.387 beziffert und auch rechnerisch und schriftlich belegt. Auch nach Infragestellung einzelner Teile dieser Forderung und nach intensiver Verhandlung wird bei Vertragsauflösung zumindest eine Summe von geschätzt € 750.000 von der Marktgemeinde Hitzendorf zu bezahlen sein!

Auch am 06.06.2005, bei einer gemeinsamen Besprechung des Gemeindevorstandes und der Fraktionsvorsitzenden mit der Granit Bau GmbH und deren Rechtsvertretung, konnte kein Abrücken von dieser Position erreicht werden. Um die Bürgerinnen und Bürger davon zu überzeugen, dass die kolportierten Beeinträchtigungen nicht zutreffen, hat die Granit Bau GmbH über Ihren Rechtsvertreter jedoch vorgeschlagen, am vorgesehenen Betriebsgelände der ehemaligen Restmülldeponie in Höllberg am 

Dienstag, 28. Juni 2005 in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr

einen Testbetrieb unter Einsatz der bewilligten Brechanlage durchzuführen. Begleitend sollen von Montag, 27. Juni bis Mittwoch, 29. Juni Lärmmessungen durch einen behördlich beauftragten Gutachter des Amtes der Landesregierung (Fachabteilung 17C, Referat Schall-, Erschütterung- und Lärmschutztechnik) durchgeführt werden. In Anbetracht der dargestellten Lage waren der Gemeindevorstand und die Fraktionsvorsitzenden aller drei im Gemeinderat vertretenen Parteien daher gezwungen, diesem Vorschlag einhellig zuzustimmen.

Zusammenfassend hat die Marktgemeinde Hitzendorf in Bezug auf die Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie daher zwei Optionen:

  • Errichtung und Inbetriebnahme wie beschlossen und bewilligt: Würde eine Ersparnis der Schließungs- und Nachsorgekosten für die bisherige Restmülldeponie von rd. € 300.000 und 10 % Rabatt für alle Anlieferungen aus Hitzendorf sowie Kommunalsteuereinnahmen bringen.

  • Ausstieg aus der Vereinbarung: Würde eine einmalige Abschlagzahlung von geschätzt € 750.000 erfordern sowie die Gemeinde mit Schließungs- und Nachsorgekosten für die bisherige Restmülldeponie in Höhe von rd. € 300.000 belasten.

Am 28. Juni haben alle Bürgereinnen und Bürger der Gemeinde die Möglichkeit sich persönlich von den Auswirkungen des Betriebes der Baurestmassendeponie zu überzeugen. Betroffene oder Interessierte könne die Gelegenheit warnehmen, sich beim Testbetrieb vor Ort oder im Umfeld der Deponie selbst eine Meinung zu bilden und danach ihre Eindrücke den kolportierten negativen Auswirkungen dieses Betriebes gegenüber stellen.

Da der Bürgermeister die Anliegen und Sorgen der Bevölkerung sehr ernst nimmt, wir eine Entscheidung erst nach weiteren Beratungen nach dem 28. Juni möglich sein wird.

Fragen & Antworten zur Thema Baurestmassen- und Bodenaushubdeponie >

 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10005825/7764/