Flächenwidmungsplan
Revision 5.0 eingeleitet
Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Hitzendorf ist seit 20.05.1999 rechtswirksam. Gemäß § 30 Abs. 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 hat der Bürgermeister spätestens alle 5 Jahre öffentlich aufzufordern, Anregungen auf Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes, des Flächenwidmungsplanes und der Bebauungspläne einzubringen.
Daher wird in Hitzendorf ab 14.05.2004 die Revision des Flächenwidmungsplanes eingeleitet. Jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit, Bauvorhaben und sonstige Planungsinteressen sowie Planungsanregungen in der Zeit von 14.05.2004 bis 25.06.2004 dem Marktgemeindeamt schriftlich bekannt zu geben.
Ein entsprechendes Antragsformular liegt im Marktgemeindeamt auf bzw. können Sie dieses hier downloaden! Eigentümer von Grundstücken, deren Verwendung als Vorbehaltsfläche möglich ist, werden gebeten, diese Grundstücke der Gemeinde zum Kauf anzubieten.
Zu Thema Baulandausweitung haben wir auch ein Diskussionsforum eröffnet.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002857/7764/