Trinkwasserbrunnen
Laut Beschluss des Gemeinderates vom 27. Juni 2017 wird die Sanierung von Trinkwasserbrunnen auf dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde Hitzendorf ab 1. September 2017 je Anlassfall wie folgt gefördert:
Tarif |
Betrag |
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je Trinkwasserbrunnen und Anlassfall |
€ 500,00 |
Ein Antragsformular finden Sie hier >
Die Anspruchsberechtigung gilt nur für Trinkwasserbrunnen von Anwesen bei denen der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung nicht zumutbar ist. Der Trinkwasserbrunnen muss die einzige Trinkwasserversorgung des Anwesens darstellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Genusstauglichkeit des Wassers (Trinkwasseruntersuchung) sowie Rechnung und Zahlungsbestätigung über die Sanierungskosten anzuschließen.
SUB2021/12/01 02/01/15
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002560/68916/