Geburt
Laut Beschluss des Gemeinderates vom 10. Februar 2022 wird den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von Neugeborenen, deren Hauptwohnsitz innerhalb der Marktgemeinde liegt, ab 1. Jänner 2022 einmalig ein Warengutschein ausgestellt:
Tarif |
Betrag |
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je Neugeborenem ein |
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Ein Antragsformular finden Sie hier >
Der Warengutschein kann im Zuge einer persönlicher Anmeldung des Kindes im Marktgemeindeamt auch direkt beantragt werden.
SUB2721/12/01 02/01/15
27/06/17
Link:
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002552/46893/