Musikschule

Laut Beschluss des Gemeinderates vom 26. März 2026 wird den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, deren Hauptwohnsitz innerhalb der Marktgemeinde liegt und die den Musikunterricht in der Musikschule Weststeiermark (Musikschule mit Öffentlichkeitsrecht nach dem Privatschulgesetz) als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler besuchen, ab 8. September 2025 folgender Zuschuss zu den Musikschulkosten gewährt:
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Tarif |
Betrag |
| je Schüler und Semester |
35 % des nach Abzug der 50%igen Landesförderung verbleibenden Schulbeitrages |
Ein Antragsformular finden Sie hier >
Die Beantragung hat zum Zeitpunkt der Aufnahme des Musikunterrichts zu Beginn jeden Semesters durch die/den Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Der erfolgreiche Besuch des Musikunterrichts ist mittels Jahreszeugnis oder Abschlussprüfungszeugnis (ordentliche Schüler) bzw. Schulbesuchsbestätigung (außerordentliche Schüler) nachzuweisen. Die Ausbezahlung des Zuschusses erfolgt ausnahmslos direkt an die/den Erziehungsberechtigten.
SUB16
15/11/01 22/12/09
02/01/15 27/06/17
27/09/18 26/09/24
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002515/46893/





