Musikschule

 

Laut Beschluss des Gemeinderates vom 26. September 2024 wird den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, deren Hauptwohnsitz innerhalb der Marktgemeinde liegt und die den Musikunterricht in der Musikschule Weststeiermark (Musikschule mit Öffentlichkeitsrecht nach dem Privatschulgesetz) als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler besuchen, ab 1. Oktober 2024 folgender Zuschuss zu den Musikschulkosten gewährt:

 

 Tarif

 

Betrag 

   
je Schüler
und Semester
35 % des nach Abzug der 50%igen
Landesförderung verbleibenden Schulbeitrages


Ein Antragsformular finden Sie hier >

Die Beantragung hat zum Zeitpunkt der Aufnahme des Musikunterrichts zu Beginn jeden Semesters zu erfolgen. Der erfolgreiche Besuch des Musikunterrichts ist mittels Jahreszeugnis oder Abschlussprüfungszeugnis (ordentliche Schüler) bzw. Schulbesuchsbestätigung (außerordentliche Schüler) nachzuweisen. Die Ausbezahlung des Zuschusses erfolgt ausnahmslos direkt an die Musikschule Weststeiermark.

Der Nachweis des erfolgreichen Besuches kann auch von der Direktion der Musikschule im Zuge der Abrechnung erbracht werden. Dies ersetzt jedoch nicht die persönliche Beantragungspflicht des Zuschusses zum jeweiligen Semesterbeginn, sondern lediglich den als Beilage zu erbringenden Nachweis des erfolgreichen Besuchs. 

SUB16
15/11/01 22/12/09
02/01/15 27/06/17
27/09/18

 
Link:

https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002515/45420/