Kleinkläranlage
Laut Beschluss des Gemeinderates vom 27. Juni 2017 werden auf dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde Hitzendorf neu errichtete, dezentrale Abwasserreinigungsanlagen, welche außerhalb der "Gelben Linie" liegen und für welche es daher keine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bundesmitteln gibt, ab 1. September 2017 einmalig wie folgt gefördert:
Tarif |
Betrag |
je EGW (Einwohnergleich- |
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Ein Antragsformular finden Sie hier >
Grundvoraussetzung für Gewährung der Förderung ist die Vorlage der wasserrechtlichen Bewilligung sowie die Vorlage des wasserrechtlichen Endüberprüfungsbescheides der Anlage.
Für das Gebiet der Altgemeinden Attendorf und Rohrbach-Steinberg (bis zur Fusion keine Förderung von Kleinkläranlagen) werden nur jene Kleinkläranlagen gefördert, die ab dem 1. Jänner 2015 errichtet wur-den.
SUB1415/11/01 02/01/15
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002501/45400/