Geräte- oder Maschinengemeinschaft
Laut Beschluss des Gemeinderates vom 27. Juni 2017 werden Geräte- oder Maschinenankäufe von land- oder forstwirtschaftlichen Gemeinschaften aus Hitzendorf mit min. 3 Personen (bei Notstromaggregaten min. 2 Personen) ab 1. September 2017 einmalig wie folgt gefördert:
Tarif |
Betrag |
je Anschaffung land- oder forstwirtschaftlichem Gerät oder Maschine: |
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bei Gemeinschaften |
10 % vom |
bei Gemeinschaften |
15 % vom |
bei Gemeinschaften ab 8 Personen |
20 % vom |
Höchstgrenze |
€ 3.700,00 |
Ein Antragsformular finden Sie hier >
Als Kaufnachweis sind dem Antrag Rechnung und Zahlungsbestätigung anzuschließen. Nicht förderungsfähig sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Traktoren etc.). Da es sich bei dieser Subvention EU-rechtlich um eine Agrarförderung handelt, ist auch das Beiblatt für De-minimis-Beihilfen am Agrarerzeugungssektor auszufüllen und anzuschließen.
Für das Gebiet der Altgemeinde Attendorf (bis zur Fusion keine Förderung von Geräte- und Maschinengemeinschaften) werden nur jene Ankäufe gefördert, die ab dem 1. Jänner 2015 getätigt wurden.
SUB0815/11/01 13/11/08
30/06/11 02/01/15
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002444/68916/