Besamungen Viehzucht
Laut Beschluss des Gemeinderates vom 27. Juni 2017 werden den Hitzendorfer Landwirtinnen und Landwirten Besamungen im Zuge der landwirtschaftlichen Viehzucht im Sinne des § 3 des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes 2009 ab 1. September 2017 wie folgt gefördert:
Tarif |
Betrag |
künstliche Schweinebesamung |
|
künstliche Rinderbesamung |
|
künstliche Rinderbesamung durch |
|
natürliche Rinderbesamung |
100% der |
Ein Antragsformular finden Sie hier >
Die Beantragung der Zuschüsse hat durch den/die Landwirt/in jährlich im Nachhinein zu erfolgen. Der Anschluss von Durchschlägen der Sprung- und Besamungsscheine ist nicht erforderlich, sondern hat der/die Landwirt/in durch seine Unterschrift zu bestätigen, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. Da es sich bei dieser Subvention EU-rechtlich um eine Agrarförderung handelt, ist jedoch das Beiblatt für De-minimis-Beihilfen am Agrarerzeugungssektor auszufüllen und anzuschließen.
SUB0718/12/03 13/11/08
30/09/10 01/02/15
17/12/15
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002440/45430/