Zuchtviehankauf
Laut Beschluss des Gemeinderates vom 27. Juni 2017 werden private Ankäufe von Zuchtebern, Zuchtstieren, Zuchtwiddern und Zuchtböcken durch Hitzendorfer Landwirtinnen und Landwirte im Sinne des § 3 des Steiermärkischen Tierzuchtgesetzes 2009 ab 1. September 2017 wie folgt gefördert:
Tarif |
Betrag |
je Zuchteberankauf |
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je Zuchtstierankauf |
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Höchstgrenze |
€ 700,00 |
Tarif |
Betrag |
je Zuchtwidderankauf |
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je Zuchtbockankauf |
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Höchtstgrenze in Bezug auf die Nettoanschaffungskosten ist der |
Ein Antragsformular finden Sie hier >
Als Kaufnachweis sind dem Antrag Rechnung, Zahlungsbestätigung und Abstammungsnachweis anzuschließen. Die Anzahl der deckfähigen weiblichen Tiere ist mittels ÖPUL-Tierbestandsliste oder sonstiger geeigneter Form nachzuweisen. Da es sich bei dieser Subvention EU-rechtlich um eine Agrarförderung handelt, ist auch das Beiblatt für De-minimis-Beihilfen am Agrarerzeugungssektor auszufüllen und anzuschließen.
SUB0615/11/01 02/01/15
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002433/68916/