Biomassefeuerungsanlage
Laut Beschluss des Gemeinderates vom 27. Juni 2017 werden auf dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde Hitzendorf neu errichtete Biomassefeuerungsanlagen (für Brauchwasseraufbereitung oder Heizungseinspeisung), auf Basis der Förderungsrichtlinien für Biomasse-Heizungen der Steiermärkischen Landesregierung, ab 1. September 2017 einmalig wie folgt gefördert:
Tarif |
Betrag |
je Nahwärmeanschluss auf |
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je Pelletskaminofen als |
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je Scheitholzgebläsekessel |
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je Kachelofen als Haupt- |
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je Pelletszentral- |
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je Hackschnitzelzentral- |
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Ein Antragsformular finden Sie hier >
Als Errichtungsnachweis sind dem Antrag Rechnung und Zahlungsbestätigung anzuschließen.
Die Umrüstung von bereits geförderten Heizanlagen ist nicht mehr förderungsfähig, auch wenn eine Umrüstung von einem Scheitholzgebläsekessel oder Hackschnitzelfeuerung auf Pelletsfeuerung oder umgekehrt erfolgt.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10002395/45400/