Auflage des Wählerverzeichnisses für Wiederholung des zweiten Wahlganges
In der Zeit vom 18. bis 27. Oktober 2016 liegt das Wählerverzeichnis für die Wiederholung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl 2016 zur öffentlichen Einsicht auf.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann Montag und Dienstag von 14 bis 18 Uhr und Mittwoch bis Sammstag von 8 bis 12 Uhr jede/r in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschriften anfertigen oder gegen Kostenersatz Kopien oder Ausdrucke herstellen lassen.
Gegen das Wählerverzeichnis können alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unter Angabe ihres Namens, ihrer Staatsangehörigkeit und ihrer Wohnungsanschrift innerhalb der Einsichtsfrist wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt Einspruch erheben. Die Einsprüche müssen beim Marktgemeindeamt noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (27. Oktober 2016, 12.00 Uhr) einlangen.
Bei der Bundespräsidentenwahl sind in Hitzendorf 5.770 Personen wahlberechtigt. Davon sind 2.939 Frauen und 2.831 Männer.
Wahlberechtigt ist,
- wer spätestens am Wahltag, 4. Dezember 2016 das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- wer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt,
- wer nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (zB durch Verurteilung wegen Straftat)
- und wer am Stichtag 27. September 2016 in der Marktgemeinde Hitzendorf seinen Hauptwohnsitz gemeldet hatte.
https://hitzendorf.gv.at/cms/beitrag/10053197/3363/